AGB
Datum des Inkrafttretens: Mai 2026
Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Nutzung der Dienste der Planubo GbR
A. Allgemeine Regelungen für alle Dienste
1. Geltungs- und Anwendungsbereich
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“ genannt) finden ausschließ-lich Anwendung auf die Dienste der Planubo GbR (nachfolgend „Anbieter“ genannt) für deren Auftraggeber, welche als Unternehmer im Sinne von § 14 BGB anzusehen sind (nachfolgend „Kunde“ genannt).
1.2. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, soweit der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Dies gilt insbesondere auch, wenn der Anbieter Dienste vorbehaltlos ausführt, Zahlungen widerspruchslos entgegennimmt oder den AGB des Kunden nicht ausdrücklich widerspricht.
1.3. Änderung dieser AGB
1.3.1. Der Anbieter ist berechtigt, diese AGB jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu ändern oder anzupassen, insbesondere um sie an geänderte rechtliche Rahmenbedingungen, technische Weiterentwicklungen der Software-Lösung, neue oder geänderte Funktionen oder eingebundene Dienstleister anzupassen. Änderungen zu Lasten des Kunden, die das Äquivalenzverhältnis von Leistung und Gegenleistung nicht nur unerheblich verschieben, sind ausgeschlossen.
1.3.2. Der Anbieter informiert den Kunden über geänderte AGB, indem er ihm die neue Fassung im Kunden-Portal zur Verfügung stellt und den Kunden beim nächsten Login zur aktiven Zustimmung auf-fordert. Die Zustimmung erfolgt durch Anklicken der dafür vorgesehenen Schaltfläche („Blocker“). Der Anbieter ist berechtigt, bis zur aktiven Zustimmung des Kunden einzelne oder sämtliche Funktionen der Software-Lösung vorübergehend einzuschränken oder zu deaktivieren. Funktionen zum Datenexport sowie zur Kündigung sind hiervon nur ausgenommen, wenn der Kunde diese per E-Mail beim Anbieter anfragt.
1.3.3. Eine Vorankündigungsfrist besteht nicht. Der Kunde hat jedoch das Recht, die Zustimmung zur geänderten Fassung zu verweigern. In diesem Fall ist der Kunde berechtigt, den Vertrag fristlos zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der geänderten AGB außerordentlich zu kündigen; die Kündigung kann über das Kunden-Portal erklärt werden. Eine anteili-ge Rückerstattung bereits im Voraus gezahlter Vergütung für Zeiträume nach Beendigung des Vertrags erfolgt in diesem Fall.
1.3.4. Stimmt der Kunde den geänderten AGB aktiv zu, werden die geänderten AGB mit Zustimmung Vertragsbestandteil. Erklärt der Kunde weder Zustimmung noch Kündigung, verbleiben die bisherigen AGB bis zur Zustimmung oder Kündigung unverändert als Vertragsgrundlage; der Anbieter kann in diesem Fall die Nutzung der Software-Lösung gemäß Ziff. 1.3.2 einschränken und den Vertrag nach Ablauf einer angemessenen Frist, mindestens jedoch vier (4) Wochen nach erster Zustimmungsaufforderung, ordentlich mit einer Frist von einem (1) Monat zum Monatsende kündigen.
1.3.5. Der Anbieter wird den Kunden in der Zustimmungsaufforderung sowie im Zustimmungsdialog ausdrücklich auf die Folgen der Zustimmung, der Verweigerung und einer Nicht-Reaktion nach Ziff. 1.3.2 und 1.3.4 hinweisen.
1.4. Speicherung von Vertragstext und Zustimmungen
1.4.1. Die jeweils aktuelle Fassung dieser AGB ist für den Kunden jederzeit unter https://planubo.com/de/agb/ abrufbar.
1.4.2. Der Anbieter speichert jede vom Kunden erteilte Zustimmung zu diesen AGB sowie zu späteren Änderungen in einem dauerhaften Zustimmungsprotokoll („Consent-Log“).
1.4.3. Die Speicherung erfolgt für die Dauer des Vertragsverhältnisses sowie anschließend für die Dauer der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen, längstens jedoch zehn (10) Jahre nach Vertragsende.
1.4.4. Der Anbieter bewahrt jede Version dieser AGB, die einem Kunden zur Zustimmung vorgelegt wurde in einem revisionssicheren Archiv auf, so dass der Kunde jederzeit nachvollziehen kann, welcher konkreten Vertragsfassung er zugestimmt hat.
1.5. Im Einzelfall getroffene, individuelle schriftliche Vereinbarungen zwischen Kunde und Anbieter (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Falle Vorrang vor diesen AGB.
2. Vertragsgegenstand und Vertragsabschluss
2.1. Gegenstand dieser AGB sind Verträge über die Nutzung der Software-Lösung des Anbieters (vgl. Teil C. dieser AGB) und damit in Zusammenhang stehende Dienstleistungen (vgl. Teil B. und D. dieser AGB).
2.2. Der Anbieter bewirbt auf der Website „planubo.com“ die jeweils von ihm angebotenen Leis-tungen. Dies stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern die Aufforderung an den Kunden zur Abgabe eines Angebots auf Abschluss eines Vertrags dar (sog. Invitatio ad offerendum).
2.3. Die Nutzung der Dienste setzt die Registrierung des Kunden und den Abschluss eines Vertrags zwi-schen Kunde und Anbieter voraus. Der Kunde gibt durch die Bestätigung der Registrierung und Anklicken der Checkbox „Ich habe die Nutzungsbedingungen gelesen und akzeptiere sie.“) ein verbindliches Angebot auf Abschluss des Vertrags ab.
2.4. Der Vertrag über die vom Anbieter zu erbringenden Dienste kommt mit Angebotsannahme und Bestätigung der Registrierung durch den Anbieter (Bu-chungsbestätigung) gegenüber dem Kunden zu Stande.
2.5. Für den Fall, dass der Kunde die Software-Lösung im Rahmen einer Testphase gem. Teil C. Ziff. 3 nutzen möchte, kommt der Vertrag bereits mit Aktivierung der kostenfreien Testphase zu Stande.
2.6. Die Registrierung einer juristischen Person oder einer Personengesellschaft darf nur von einer vertretungsberechtigten natürlichen Person vorge-nommen werden, die namentlich zu nennen ist. Der Anbieter darf Registrierungen ablehnen, soweit dafür ein sachlicher Grund vorliegt, z.B. unrichtige Angaben gemacht werden oder zu befürchten ist, dass Zahlungspflichten nicht nachgekommen wird.
3. Preise und Zahlungsbedingungen
3.1. Die Preise und Tarife für Dienste des Anbieters sind der Website des Anbieters zu entnehmen.
3.2. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlich geltenden Umsatzsteuer.
3.3. Die kaufmännische Abrechnung und Zahlungsabwicklung der Dienste erfolgt über den eingebundenen und autorisierten Merchant-of-Record-Zahlungsdienstleister Paddle. Der Kunde schließt zur Abwicklung der Zahlungen mit dem Anbieter direkt einen Vertrag mit dem Merchant-of-Record-Zahlungsdienstleister, wodurch der Merchant-of-Record-Zahlungsdienstleister insbesondere für die Entgegennahme und Verarbeitung der Buchung des Kunden, die Rechnungsstellung, Zahlungsab-wicklung, steuerliche Behandlung der Transaktion und die Bearbeitung von Zahlungsstörungen verantwortlich ist. Die technische Bereitstellung und Durchführung der Leistungen nach diesen AGB erfolgt im Übrigen durch den Anbieter.
3.4. Mit Ablauf der jeweils vereinbarten Zahlungsfrist kommt der Kunde in Verzug, ohne dass es einer Mahnung durch den Anbieter bedarf. Der Rechnungsbetrag ist während des Verzuges mit dem jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszins zu verzinsen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens sowie der Pauschale gem. § 288 Abs. 5 BGB bleiben unberührt.
3.5. Im Falle von wiederkehrenden Zahlungsverpflichtungen kündigt der Anbieter dem Kunden Preisänderungen mindestens drei (3) Monate vor deren Wirksamwerden an. Im Falle einer Preiserhöhung ist der Kunde binnen vier (4) Wochen nach Zugang der Mitteilung berechtigt, der Preiserhöhung zu widersprechen. Sofern der Kunde nicht widerspricht, gelten die neuen Preise für die jeweilige Vertragslaufzeit bis zu einer etwaigen weiteren Preisänderung. Widerspricht der Kunde, ist der Anbieter be-rechtigt das Vertragsverhältnis mit dem Kunden mit einer Frist von vier (4) Wochen zum Ende der Vertragslaufzeit zu kündigen.
4. Mitwirkungspflichten des Kunden
4.1. Die Nutzung der Dienste des Anbieters erfordern zur ordnungsgemäßen Leistungserbringung die Mitwirkung des Kunden. Der Kunde ist verpflichtet, die vom Anbieter geforderten Mitwirkungspflichten unverzüglich, vollständig und unentgeltlich zu er-bringen.
4.2. Der Kunde wird, soweit erforderlich, dem Anbieter alle für die Leistungserbringung notwendigen Unterlagen und Informationen vorlegen und einen geeigneten Ansprechpartner benennen, der im Rah-men der üblichen Geschäftszeiten dem Anbieter für Fragen zur Verfügung steht. Für die Einrichtung eines Kunden-Accounts stellt der Kunde eine E-Mail-Adresse zur Verfügung.
4.3. Soweit der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht, nicht ordnungsgemäß oder nicht rechtzeitig nach-kommt und dies Auswirkungen auf die Leistungserbringung des Anbieters hat, ist der Anbieter für dem Kunden hieraus entstehende Nachteile nicht verantwortlich. Ferner ist der Anbieter zur Verschiebung vereinbarter Termine berechtigt, sofern der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht vollständig, ordnungsgemäß und rechtzeitig nachkommt. Den hierdurch verursachten Mehraufwand wird der Anbieter – unbeschadet weiterer Rechte – dem Kunden gesondert in Rechnung stellen. Darüber hinaus hat der Kunde dem Anbieter etwaig entstandene Auslagen zu erstatten.
5. Einsatz von Subunternehmern
5.1. Der Anbieter ist berechtigt, zur Erbringung der Dienste Subunternehmer einzusetzen. Hierüber wird er den Kunden im Vorfeld entsprechend infor-mieren.
5.2. Der Anbieter stellt die ordnungsgemäße Auswahl der einzusetzenden Subunternehmer sicher und wird Vereinbarungen mit diesen so ausgestalten, dass sie in Übereinstimmung mit den Regelungen dieser AGB stehen.
6. Haftung
6.1. Der Anbieter haftet unbeschränkt für Ansprüche auf Schadens- oder Aufwendungsersatz, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, für Schäden auf Grund der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie im Falle zwingender gesetzlicher Vorschriften, insbesondere der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz (ProdHG), der Übernahme einer Garantie oder im Falle eines arglistig verschwiegenen Mangels.
6.2. Der Anbieter haftet im Falle leichter Fahrlässigkeit für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht oder deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung ist insoweit jedoch auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden beschränkt.
6.3. Der Anbieter haftet für einen Verlust von Daten nur bis zu dem Betrag, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Sicherung der Daten zu deren Wiederherstellung angefallen wäre.
6.4. Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten auch hinsichtlich der Haftung des Anbieters für seine Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter.
7. Vertraulichkeit und Datenschutz
7.1. Die Parteien werden über vertrauliche Informationen Stillschweigen bewahren und diese mit der gebotenen Sorgfalt vor der Kenntnisnahme durch unbefugte Dritte schützen. Dritte im Sinne dieser Regelung sind nicht Mitarbeiter des Anbieters.
7.2. Als „vertrauliche Informationen“ gelten alle Informationen und Unterlagen der jeweils anderen Partei, die als vertraulich gekennzeichnet oder aus den Umständen heraus als vertraulich anzusehen sind. Dazu zählen insbesondere Geschäftsgeheimnisse und Informationen über Know-How sowie betriebliche Abläufe.
7.3. Nicht als vertrauliche Informationen im Sinne der vorstehenden Ziffer 7.2 anzusehen sind Informationen,
7.3.1. die der empfangenden Partei nachweislich bereits bekannt sind oder von Dritten bekannt werden, oh-ne dass dadurch eine Vertraulichkeitsvereinbarung, gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anord-nungen verletzt werden;
7.3.2. die öffentlich bekannt sind oder öffentlich bekannt gemacht werden, ohne dass dies auf einer Verletzung dieser Bestimmungen beruht;
7.3.3. die aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen oder auf gerichtliche oder behördliche Anordnung offengelegt werden müssen. Soweit zulässig und möglich, wird die zur Offenlegung verpflichtete Partei die andere Partei vorab unterrichten und Gelegenheit geben, gegen die Offenlegung vorzugehen.
7.4. Diese Verpflichtungen bestehen während der Vertragslaufzeit sowie für einen Zeitraum von drei (3) Jahren nach Beendigung des Vertrags.
7.5. Der Kunde trägt die Verantwortung für die Einhaltung aller datenschutzrechtlichen Bestimmungen zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten. Im Falle der Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag des Kunden schließen die Parteien den Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO ab. Der Auftragsverarbeitungsvertrag ist entweder dem Angebot des Anbieters bei-gefügt oder kann unter dem Link https://planubo.com/wp-con-tent/uploads/2026/05/Auftragsverarbeitungsvertrag_Planubo_19-Mai-2026.pdf abgerufen werden.
7.6. Der Anbieter ist berechtigt, Daten in anonymisierter Form für Analysezwecke und zur Fehlerbehebung zu verwenden.
B. Beratungs- und Unterstützungsleistun-gen
1. Leistungsumfang
1.1. Die Dienste des Anbieters umfassen Beratungs- und Unterstützungsleistungen im Bereich des Brandings/ Whitelabelings, insbesondere unter-stützt der Anbieter beim Branding/ Whitelabeling der Software-Lösung auf Grundlage der mit dem Kunden festgelegten Vorgaben.
1.2. Soweit nicht abweichend vereinbart, handelt es sich bei diesen Leistungen des Anbieters um Dienste gem. §§ 611 ff. BGB. Eine Anpassung der Software-Lösung an die individuellen Bedürfnisse oder die bestehende IT-Infrastruktur des Kunden schuldet der Anbieter in diesen Fällen nicht.
1.3. Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich das Branding/Whitelabeling vorzunehmen, z.B. durch das Hochladen eines Logos oder Vornahme sonstiger Konfigurationen in den Einstellungen der Software-Lösung. Der Anbieter unterstützt und berät den Kunden hierbei lediglich, ist aber nicht für eine etwaige Steuerung oder einen Erfolg verantwortlich.
2. Vergütung
2.1. Für Beratungs- und Unterstützungsleistungen erhält der Anbieter eine Vergütung, die sich nach der aufgewandten Zeit bemisst. Die Preise für die Leistungserbringung ergeben sich aus der jeweils zwischen den Parteien getroffenen Vereinbarung.
2.2. Zudem hat der Anbieter Anspruch auf Erstattung der für die Leistungserbringung erforderlichen Aus-lagen einschließlich Reisekosten.
3. Durchführung der Beratungs- und Unterstützungsleistungen
3.1. Der Anbieter ist grundsätzlich in der Wahl des Leistungsorts frei. Nur soweit im Einzelfall erforderlich, wird er die Beratungs- und Unterstützungsleistungen in den Räumlichkeiten des Kunden erbringen.
3.2. Der Anbieter entscheidet nach eigener Wahl anhand der jeweiligen Qualifikationen, welche Per-sonen er zur Leistungserbringung einsetzt. Der Kunde hat keinen Anspruch auf den Einsatz bestimmter Personen.
3.3. Das vom Anbieter eingesetzte Personal unterliegt ausschließlich den Weisungen des Anbieters. Dies gilt insbesondere auch dann, soweit im Einzelfall die Leistungserbringung in den Räumlichkeiten des Kunden erforderlich sein sollte.
C. Software-Lizenz zur Nutzung der SaaS-Lösung
1. Leistungsumfang
1.1. Der Anbieter stellt dem Kunden während der Vertragslaufzeit die Software-Lösung zur Nutzung im nachstehend eingeräumten Umfang zur Verfügung.
1.2. Die Bereitstellung der Software-Lösung erfolgt als Software as a Service („SaaS“ genannt) mittels Zugriffsmöglichkeit über „app.planubo.com“. Zusätzlich kann der Zugriff auch über andere Subdomains oder URLs erfolgen, insbesondere wenn der Kunde die Personal Branding Funktion der Software nutzt. In diesem Fall kann der Kunde beispielsweise über eine individuell eingerichtete Sub-domain wie „abc.planubo.com“ auf die Software zugreifen.
1.3. Der Anbieter bietet darüber hinaus gegen gesonderte Vergütung Erweiterungen zur Individualisierung des Auftritts des Kunden an, insbesondere eine kundeneigene Domain („Custom Domain“), wodurch der Kunde die Möglichkeit erhält, die Software-Lösung unter einer eigenen, vom Kunden registrierten Domain auszuliefern. Die technische Einrichtung erfolgt im Rahmen eines Einrichtungsauftrags gem. Teil D dieser AGB.
1.4. Der Anbieter übermittelt dem Kunden nach Vertragsschluss Zugangsdaten zur Anmeldung und Anweisungen zur Nutzung der Software-Lösung. Der Kunde hat die erhaltenen Zugangsdaten, ins-besondere Passwörter, unverzüglich den allgemeinen Sicherheitsstandards gemäß abzuändern.
1.5. Der Anbieter ist berechtigt, die Software jederzeit zu aktualisieren sowie weiterzuentwickeln und auf Grund einer geänderten Rechtslage, technischer Entwicklungen oder zur Verbesserung der IT-Sicherheit anzupassen. Der Anbieter wird dabei die berechtigten Interessen des Kunden angemessen berücksichtigen und den Kunden rechtzeitig über notwendige Updates informieren. Sofern und soweit mit der Bereitstellung einer neuen Version oder eines Updates eine wesentliche Änderung von Funktionalitäten der Software einhergehen sollte, wird der Anbieter dies dem Kunden spätestens vier (4) Wochen vor dem Wirksamwerden einer solchen Änderung schriftlich mitteilen. Der Kunde ist berechtigt, einer solchen Änderung zu widersprechen, wodurch der Vertrag außerordentlich beendet wird. Widerspricht der Kunde der Änderung nicht schriftlich innerhalb einer Frist von vier (4) Wochen ab Zu-gang der Änderungsmitteilung, wird die Änderung Vertragsbestandteil.
1.6. Der Kunde ist berechtigt, den im Rahmen der Software-Lösung eingebundenen und zur Verfügung gestellten Zahlungsdienste-Anbieter für die Abrechnung mit seinen Endkunden zu nutzen. Für den Fall der Nutzung dieser Funktion gelten die Bedingungen des Zahlungsdienste-Anbieters. Ins-besondere sind Gebühren für Transaktionen direkt an den Zahlungsdienste-Anbieter zu entrichten. Ggf. werden zusätzliche Gebühren seitens des Anbieters erhoben.
2. Testphase
2.1. Der Anbieter stellt dem Kunden für den nachfol-gend genannten Zeitraum einen kostenlosen Test-zugang zur Software-Lösung zur Verfügung (nachfolgend „Testphase“).
2.2. Die Testphase beträgt vierzehn (14) Tage ab Registrierung. Die Parteien können durch zusätzliche Leistungen eine Verlängerung der Testphase um bis zu vierzehn (14) weitere Tage vereinbaren. Der Anbieter ist berechtigt, dem Kunden auf den ersten Abrechnungszeitraum einen Rabatt von bis zu 50 % einzuräumen. Die jeweils aktuellen Bedingungen für die Verlängerung und den Rabatt wer-den dem Kunden im Kunden-Portal angezeigt.
2.3. Während der Testphase stehen dem Kunden die Funktionen der Software-Lösung nur in dem vom Anbieter festgelegten Umfang zur Verfügung.
3. Vergütung
3.1. Für die Nutzung der Software-Lösung und die Einräumung der Nutzungsrechte hat der Kunde im Voraus ein Entgelt an den Anbieter zu entrichten. Die Parteien einigen sich im Vorfeld auf den anwendbaren Abrechnungsmodus (monatlich, jährlich oder als Einmalzahlung).
3.2. Der Kunde kann einen kostenpflichtigen Tarif bereits während der Testphase (vgl. Ziff. 2) oder zu einem beliebigen späteren Zeitpunkt nach Ablauf der Testphase auswählen. Endet die Testphase, ohne dass der Kunde einen kostenpflichtigen Tarif gewählt hat, werden die kostenpflichtigen Funktionen automatisch deaktiviert; der Vertrag besteht im Übrigen mit reduziertem Funktionsumfang (Free-Plan) fort, bis der Kunde kündigt oder einen kostenpflichtigen Tarif wählt.
4. Season Pass
4.1. Der Anbieter bietet neben den in Ziff. 3 genannten Tarifen auch zeitlich befristete Zugänge zur Software-Lösung gegen einmalige Zahlung an („Season Pass“). Der Season Pass gewährt dem Kunden für den bei Vertragsschluss gewählten Zeitraum (z. B. 3 oder 6 Monate) Zugang zu dem im jeweiligen Season Pass angegebenen Funktionsumfang. Der konkrete Leistungsumfang, etwaige Kontingente (z. B. maximale Anzahl verwalteter Kunden oder Mitarbeiter) und der Preis ergeben sich aus der Leis-tungsbeschreibung im Kunden-Portal zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses.
4.2. Der Zugang zur Software-Lösung beginnt mit vollständiger Zahlung des Season Passes und endet automatisch mit Ablauf des gewählten Zeitraums, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Eine automatische Verlängerung findet nicht statt.
4.3. Die Vergütung des Season Passes wird bei Vertragsschluss in voller Höhe fällig und ist vorab zu zahlen. Eine Rückerstattung bei Nichtnutzung oder vorzeitiger Beendigung des Zugangs durch den Kunden erfolgt nicht, soweit gesetzlich zulässig und soweit nicht nachfolgend abweichend geregelt.
4.4. Der Kunde kann jederzeit während oder nach Ablauf der Laufzeit des Season Passes auf einen Abonnement-Tarif des Anbieters wechseln. Bei Wechsel während einer laufenden Season-Pass-Periode endet der Season Pass mit Aktivierung des Abonnement-Tarifs; eine Anrechnung oder anteilige Erstattung der Season-Pass-Vergütung auf das Abonnement erfolgt nicht, sofern nicht im Einzelfall anders vereinbart.
4.5. Die Bestimmungen dieser AGB gelten für den Season Pass entsprechend, soweit diese Ziffer 4. keine abweichenden Regelungen trifft. Die Regelungen zur Laufzeit und Kündigung nach Teil Ziff. 10.1. bis 10.3. finden auf den Season Pass keine Anwendung.
5. Einräumung von Nutzungsrechten
5.1. Der Anbieter räumt dem Kunden mit vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung das zeitlich auf die Vertragslaufzeit beschränkte, nicht-ausschließliche und nicht übertragbare Recht ein, die Software durch die vereinbarten Nutzer welt-weit bestimmungsgemäß zu nutzen. Als Nutzer gel-ten alle in der Benutzerverwaltung der Software namentlich registrierten Anwender (Named User).
5.2. Der Kunde darf die Software nur vervielfältigen, soweit dies durch die bestimmungsgemäße Benutzung der Software abgedeckt ist. Zur notwendigen Vervielfältigung zählt das Laden der Software in den Arbeitsspeicher auf dem Server des Anbieters, nicht jedoch die auch nur vorübergehende Installation oder das Speichern der Software auf Datenträgern der vom Kunden eingesetzten Hardware.
5.3. Der Kunde wird die Software nur für seine internen Unternehmenszwecke einsetzen. Er ist nicht berechtigt, die Software selbst oder die Rechte an der Software zu vermieten, zu verleihen, zu verkaufen, Dritten zur Nutzung zu überlassen, abzutreten oder zu übertragen, die Software zu kopieren oder das Kopieren der Software in Teilen oder als Ganzes zu genehmigen.
5.4. Im Falle der Zurverfügungstellung der Software zu Testzwecken beschränken sich die Nutzungsrechte des Kunden auf solche Handlungen, die der Feststellung der Funktionen der Software und der Eignung für den Kunden dienen; insbesondere ein produktiver Betrieb der Software bzw. die Vorbereitung des produktiven Betriebs ist unzulässig.
5.5. Jeder ergänzende Programmcode (z.B. Update, Upgrade), der dem Kunden zum Zwecke der Fehlerbehebung oder im Rahmen der Wartung zur Verfügung gestellt wird, wird als Bestandteil der jeweils überlassenen Software betrachtet und unterliegt den Bedingungen dieser AGB, soweit nichts Ab-weichendes vereinbart wurde.
5.6. Nach Beendigung des Vertrags enden die Nutzungsrechte automatisch, ohne dass es einer Erklärung des Anbieters bedarf.
5.7. Nach Vertragsbeendigung wird der Anbieter dem Kunden seine Daten auf Verlangen binnen einem (1) Monat in einem gängigen Datenformat zur Verfügung stellen.
5.8. Unbeschadet der vorstehenden Regelungen zur Beendigung des Vertrages und den rechtlichen Folgen richten sich im Falle eines Wechsel- oder Datenlöschungsverlangens nach Art. 25 Data Act die Beendigung des Vertrages und die rechtlichen Folgen nach Anlage „Cloud-Switching“ (https://planubo.com/wp-content/uploads/2026/05/Anlage_Vereinbarung-zum-Cloud-Switching-nach-Data-Act_19-Mai-2026.pdf). Darin werden auch die zum Cloud-Switching erforderlichen Informationen als Anhang bereitgestellt.
5.9. Soweit dem Kunden für die Nutzung der Dienste Software oder Anwendungen zur Verfügung gestellt werden, für die der Anbieter nur ein abgeleitetes Nutzungsrecht besitzt (nachfolgend „Fremd-Software“ genannt), gelten vorrangig vor den Bestimmungen dieser AGB die zwischen dem An-bieter und seinem Lizenzgeber vereinbarten Nutzungsbedingungen. Der Anbieter wird auf die jeweiligen Nutzungsbedingungen überlassener Fremd-Software hinweisen und diese dem Kunden zur Verfügung stellen. Bei Verletzung dieser Nutzungsbedingungen durch den Kunden ist neben dem Anbieter auch dessen Lizenzgeber berechtigt, die daraus entstehenden Ansprüche und Rechte in eigenem Namen geltend zu machen.
6. Pflichten des Kunden
6.1. Der Kunde wird sich über die wesentlichen Funktionsmerkmale der Software und ihre technischen Anforderungen (z.B. in Bezug auf Browser, Client-Hardware und Netzwerkverbindung) informieren und diese selbst herstellen. Der Kunde wird regelmäßige Datensicherungen (Backups) durchführen.
6.2. Der Kunde trifft die notwendigen technischen und organisatorischen Vorkehrungen, um die Nutzung der Software-Lösung durch unbefugte Dritte zu verhindern. Insbesondere wird der Kunde die übermittelten Zugangsdaten dem Stand der Technik entsprechend vor Zugriffen Dritter schützen und verwahren. Die Zugangsdaten dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.
6.3. Der Kunde ist verpflichtet, dem Anbieter jeden unberechtigten Zugriff bzw. dessen Versuch unverzüglich mitzuteilen.
6.4. Der Kunde ist im Falle der Ziff. 1.3. für die Einhaltung der anwendbaren gesetzlichen Vorgaben in Bezug auf Datenschutz und Impressum selbst verantwortlich. Die für die Nutzung einer Custom Do-main erforderlichen Rechte (Domain-Eigentum, Verfügungsberechtigung) stellt der Kunde sicher. Der Kunde stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei, die aus der Verletzung dieser Pflichten resultieren.
6.5. Der Kunde ist für die ordnungsgemäße Rechnungsstellung seiner Leistungen gegenüber seinen Endkunden selbst verantwortlich. Die über Funktionen der Software-Lösung generierten Rechnungen hat der Kunde in eigener Verantwortung vor Versand an Endkunden auf ihre Richtigkeit zu überprüfen.
7. Gewährleistung bei Sach- und Rechtsmängeln
7.1. Im Hinblick auf die Gewährung der Nutzung der Software-Lösung gelten grds. die Vorschriften der §§ 535 ff. BGB.
7.2. Minderungen der Vergütung darf der Kunde nicht dadurch geltend machen, dass er den Minderungsbetrag von der Vergütung eigenständig abzieht. Unberührt hiervon bleibt der Rückerstattungsanspruch des Kunden hinsichtlich des zu viel gezahlten Teils der Vergütung im Falle einer berechtigten Minderung.
7.3. Die Gewährleistung für nur unerhebliche Minderungen der Tauglichkeit der Dienste wird ausgeschlossen. Die verschuldensunabhängige Haftung des Anbieters für bereits bei Vertragsschluss vorhandene Mängel gem. § 536a Abs. 1 BGB wird ebenfalls ausgeschlossen.
7.4. Sofern Dritte wegen der Verletzung von Rechten gegen den Kunden Ansprüche geltend machen, wird der Kunde den Anbieter hierüber unverzüglich schriftlich oder in Textform informieren. Der Kunde ist nicht berechtigt, ein Anerkenntnis gegenüber dem Dritten abzugeben, und er wird dem Anbieter ausdrücklich alle Abwehrmaßnahmen und Vergleichshandlungen vorbehalten. Der Anbieter ist nach eigener Wahl berechtigt entweder die Dienste so zu verändern, dass das Recht des Dritten nicht mehr verletzt wird, oder dem Kunden die benötigte Befugnis zur Nutzung der Software zu verschaffen. Die Selbstvornahme durch den Kunden oder von ihm beauftragter Dritter ist ausgeschlossen.
7.5. Im Falle der Mangelhaftigkeit von verwendeter Fremd-Software, die der Anbieter zum Zwecke der Leistungserbringung einsetzt und deren Mängel der Anbieter nicht selbst beheben darf, besteht die Pflicht des Anbieters zur Mängelbeseitigung in der Geltendmachung der Ansprüche gegenüber den jeweiligen Lizenzgebern.
8. Verfügbarkeit und Störungen
8.1. Der Anbieter stellt eine durchschnittliche monatliche Verfügbarkeit der Software-Lösung am Übergabepunkt von 99 % sicher. Übergabepunkt ist der Routerausgang des Rechenzentrums, in dem der Server mit der Software-Lösung des Anbieters steht.
8.2. Unter Verfügbarkeit verstehen die Parteien die technische Nutzbarkeit der Software-Lösung am Übergabepunkt zum Gebrauch durch den Kunden. Wartungszeiten, Zeiten der Störung unter Einhaltung der Beseitigungszeit sowie nicht dem Anbieter zurechenbare Zeiten der Störung von erforderlicher technischer Infrastruktur beim Kunden gelten als Zeiten der Verfügbarkeit der Software-Lösung. Zeiten unerheblicher Störungen bleiben bei der Berechnung der Verfügbarkeit außer Betracht. Für den Nachweis der Verfügbarkeit sind die Messinstrumente des Anbieters im Rechenzentrum maßgeblich.
8.3. Der Kunde hat Störungen unverzüglich an den Anbieter per E-Mail an support@planubo.com zu melden.
8.4. Der Anbieter nimmt in eigenem Ermessen unter Berücksichtigung der Interessen des Kunden eine Einordnung der auftretenden Störung in folgende Kategorien vor:
8.4.1. Kategorie 1 (hohe Priorität): Störung, die einen Ausfall der Software oder wesentlicher Teile derselben verursacht, sodass eine Nutzung vollständig oder nahezu vollständig ausgeschlossen ist.
8.4.2. Kategorie 2 (erhöhte Priorität): Störung, die die Nutzung der Software derart beeinträchtigt, dass eine sinnvolle Nutzung nicht oder nur unter unverhältnismäßigem Aufwand möglich ist.
8.4.3. Kategorie 3 (normale Priorität): Sonstige (unerhebliche) Störung, die die Nutzung der Software nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigt.
8.5. Servicezeiten des Anbieters sind Montag bis Freitag 09:00–18:00 Uhr (MEZ/MESZ), ausgenommen gesetzliche Feiertage am Sitz des Anbieters. Der Anbieter reagiert auf die Meldung einer aufgetretenen Störung durch den Kunden innerhalb nachfolgender Reaktionsfristen, gerechnet ab Zugang der Meldung innerhalb der Servicezeiten (außerhalb der Servicezeiten beginnt die Reaktionsfrist mit Beginn der nächsten Servicezeit zu laufen):
8.5.1. Bei Störung der Kategorie 1: Innerhalb von vier (4) Stunden innerhalb der Servicezeiten;
8.5.2. Bei Störung der Kategorie 2: Innerhalb von einem (1) Werktag;
8.5.3. Bei Störung der Kategorie 3: Innerhalb von drei (3) Werktagen.
Reaktion bedeutet, dass der Anbieter den Kunden kontaktiert und mit der Analyse der Störung be-ginnt; eine vollständige Beseitigung innerhalb der Reaktionszeit wird nicht geschuldet.
8.6. Im Falle des Vorliegens von Störungen der Kategorie 1 und 2 ist der Anbieter berechtigt, bis zur voll-ständigen Beseitigung dem Kunden eine sog. Behelfslösung (Workaround) zur Verfügung zu stellen. Die Beseitigung von unerheblichen Störungen liegt im Ermessen des Anbieters.
8.7. Darüber hinaus ist der Anbieter berechtigt, Störungen durch Updates oder neuer Programmversionen, die daneben auch neue Funktionen erhalten (Upgrades), zu beheben.
9. Wartung
9.1. Der Anbieter ist berechtigt regelmäßige Wartungen an der Software vorzunehmen. Die Wartung findet samstags oder sonntags in der Zeit zwischen 22:00 Uhr abends und 5:00 Uhr morgens und damit grundsätzlich außerhalb der üblichen Geschäftszeiten des Kunden statt, es sei denn, die Wartung muss aus dringenden betrieblichen oder anderen zwingenden Gründen zu einer anderen Zeit vorgenommen werden.
9.2. Wenn und soweit der Kunde in angekündigten Zeiten der Nichtverfügbarkeit die Software nutzen kann, so besteht hierauf kein Rechtsanspruch.
10. Laufzeit und Kündigung
10.1. Die Mindestvertragslaufzeit eines Vertrags mit einem kostenpflichtigen Tarif beträgt sechs (6) Monate ab Auswahl und Bezahlung des Tarifs (nachfolgend „Mindestvertragslaufzeit“). Die vorangehende Testphase wird auf die Mindestvertragslaufzeit nicht angerechnet.
10.2. Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit verlängert sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit. Er kann vom Kunden wie folgt gekündigt werden:
10.2.1. Hat der Kunde eine jährliche Zahlungsweise gewählt, kann er den Vertrag mit einer Frist von ei-nem (1) Monat zum Ende der jeweils laufenden Ab-rechnungsperiode (Jahr) ordentlich kündigen.
10.2.2. Hat der Kunde eine monatliche Zahlungsweise gewählt, kann er den Vertrag mit einer Frist von vierzehn (14) Tagen zum Ende der jeweils laufenden Abrechnungsperiode (Monat) ordentlich kündigen.
10.3. Der Anbieter kann den Vertrag nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit mit einer Frist von drei (3) Monaten zum Ende einer Abrechnungsperiode kündigen.
10.4. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für den Anbieter liegt unter anderem dann vor, wenn der Kunde sich mit der Zahlung der Vergütung mehr als sechzig (60) Tage im Verzug befindet oder gegen wesentliche Vertragspflichten, insbesondere gegen Bestimmungen zu Nutzungsrechten, verstößt und diesen Verstoß nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen nach einer Abmahnung durch den Anbieter beseitigt. Das Recht des Kunden zur außerordentlichen Kündigung gem. § 543 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 BGB ist ausgeschlossen.
10.5. Kündigungen haben schriftlich oder in Textform zu erfolgen.
10.6. Für zeitlich befristete Zugänge gegen einmalige Zahlung („Season Pass“) gelten die gesonderten Regelungen in Ziff. 4; die Ziffern 10.1 bis 10.3. fin-den auf den Season Pass keine Anwendung.
D. Einrichtungsservice
1. Vertragsgegenstand und Leistungsumfang
1.1. Auf Wunsch des Kunden übernimmt der Anbieter bestimmte Einrichtungsleistungen zur Inbetriebnahme der Software-Lösung („Einrichtungsservice“). Der Einrichtungsservice umfasst insbesondere das Anlegen von Stammdaten, die Konfiguration von Modulen, die Einrichtung von Bu-chungsseiten sowie das Hinterlegen von Inhalten (z. B. Logos, Beschreibungstexte, Preislisten). Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der zwi-schen den Parteien getroffenen Einzelvereinbarung (auch „Einrichtungsauftrag“ genannt).
1.2. Soweit nicht abweichend vereinbart, handelt es sich beim Einrichtungsservice um eine Werkleistung im Sinne der §§ 631 ff. BGB.
1.3. Der Einrichtungsservice setzt grundsätzlich den Abschluss eines Vertrags über die Nutzung der Software-Lösung nach Teil C. dieser AGB voraus und wird nach Ende einer ggf. vereinbarten Testphase erbracht. Der Anbieter ist berechtigt, Einrichtungsleistungen bereits während einer Testphase zu erbringen; hierauf besteht jedoch kein Anspruch.
2. Vergütung
Die Vergütung des Anbieters richtet sich nach der mit dem Kunden getroffenen Einzelvereinbarung. Sofern nicht abweichend vereinbart, wird die Vergütung mit Abnahme der Einrichtungsleistung fällig.
3. Mitwirkungspflichten des Kunden
3.1. Der Kunde stellt dem Anbieter unverzüglich alle für die Durchführung des Einrichtungsservice erforderlichen Informationen, insbesondere Zugangsdaten, Inhalte und Freigaben zur Verfügung. Dies umfasst insbesondere auch Logos, Stammdaten, Preis- und Steuerangaben sowie rechtlich erforderliche Texte (z. B. SEPA-Mandatstexte, Impressum, Datenschutzerklärungen, AGB-Verlinkungen usw.).
3.2. Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für die inhaltliche Richtigkeit und Rechtskonformität der von ihm bereitgestellten Inhalte. Eine Prüfung durch den Anbieter erfolgt nicht.
3.3. Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht, nicht rechtzeitig oder nicht vollständig nach, ist der Anbieter berechtigt, vereinbarte Termine angemessen zu verschieben. Ein hierdurch entstehender Mehraufwand kann gesondert in Rechnung gestellt werden.
4. Abnahme
4.1. Nach Fertigstellung stellt der Anbieter dem Kunden die Einrichtigungsleistung zur Verfügung und informiert ihn hierüber in Textform (z. B. per E-Mail oder In-App-Mitteilung) unter Hinweis auf die Abnahmefrist.
4.2. Der Kunde ist verpflichtet, die Einrichtungsleistung innerhalb von zehn (10) Werktagen nach Zugang der Mitteilung zu prüfen und abzunehmen oder unter Angabe konkreter Mängel in Textform abzulehnen.
4.3. Die Einrichtungsleistung gilt als abgenommen, wenn (a) der Kunde sie nicht innerhalb der Frist gemäß Ziffer 4.2 abnimmt oder Mängel rügt, oder
(b) der Kunde die Einrichtungsleistung ganz oder teilweise im produktiven Betrieb nutzt. Eine Nutzung zu reinen Testzwecken stellt keine Abnahme dar.
4.4. Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.
4.5. Der Anbieter ist berechtigt, in sich abgeschlossene Teilleistungen gesondert zur Abnahme zu stellen.
5. Gewährleistung
5.1. Die Gewährleistung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit in diesen AGB nichts Abweichendes geregelt ist.
5.2. Gewährleistungsansprüche verjähren zwölf (12) Monate nach Abnahme, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften eine längere Verjährung vorsehen oder Ansprüche auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen.
E. Empfehlungsprogramm
1. Gegenstand und Programmbedingungen
1.1. Der Anbieter kann seinen Bestandskunden ein freiwilliges Empfehlungsprogramm zur Verfügung stellen. Bestandskunden („Empfehlende“) können über einen vom Anbieter bereitgestellten personalisierten Empfehlungslink Neukunden („Geworbene“) auf die Software-Lösung aufmerksam machen. Schließt ein Geworbener im Rahmen des Programms einen kostenpflichtigen Tarif ab, können beide Seiten Vorteile nach Maßgabe der jeweils gül-tigen Programmbedingungen erhalten.
1.2. Die zum Zeitpunkt der jeweiligen Empfehlung gültigen Programmbedingungen („Programmbedingungen“) sind im Kunden-Portal unter einer dauerhaft abrufbaren URL hinterlegt und werden in der jeweils aktuellen Fassung Bestandteil des Ver-trags zwischen Anbieter und Empfehlendem. Alle Informationen und Regelungen zum Empfehlungs-programm ergeben sich ausschließlich aus den gültigen Programmbedingungen.
2. Änderung und Beendigung
2.1. Der Anbieter kann die Programmbedingungen sowie das gesamte Empfehlungsprogramm jeder-zeit mit Wirkung für die Zukunft ändern, ergänzen, einstellen oder durch ein anderes Programm ersetzen. Änderungen werden im Kunden-Portal angezeigt und mindestens vier (4) Wochen vor Inkrafttreten in Textform an den Empfehlenden mitgeteilt. Tritt der Empfehlende dem geänderten Programm nicht bei, kann er weiterhin Kunde bleiben; weitere Empfehlungen sind dann jedoch nur noch nach den geänderten Bedingungen möglich.
2.2. Bereits entstandene und nach Ziffer 2.2 bestehen-de Vorteile bleiben von einer Änderung oder Beendigung des Programms unberührt und werden nach den zum Zeitpunkt ihrer Entstehung geltenden Programmbedingungen abgewickelt.
2.3. Eine ordentliche Beendigung des Hauptvertrags des Empfehlenden gilt zugleich als Beendigung der Programmteilnahme mit Wirksamkeit zum Vertragsende.
F. Schlussbestimmungen
1. Der Kunde ist zur Abtretung von Ansprüchen nur mit Zustimmung des Anbieters berechtigt.
2. Der Kunde darf nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Forderungen aufrechnen.
3. Auf sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) Anwendung.
4. Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus und in Zusammenhang mit diesen AGB ist 77654 Offenburg, Deutschland, sofern jede Partei, Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts ist.
5. Sollten einzelne Regelungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. Die Parteien werden sich bemühen, anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung eine solche zu vereinbaren, die dem Sinn und wirtschaftlichen Zweck am besten gerecht wird. Das Gleiche gilt im Falle einer Regelungslücke.
6. Die AGB wurden in deutscher Sprache abgefasst. Die englische Übersetzung dient lediglich Informationszwecken. Im Falle von Unklarheiten oder Widersprüchen geht die deutsche Fassung der AGB vor.