AGB
Datum des Inkrafttretens: Dezember 2024
Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Nutzung der Dienste der Planubo GbR
A. Allgemeine Regelungen für alle Dienste
- Geltungs- und Anwendungsbereich
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“ genannt) finden ausschließlich Anwendung auf die Dienste der Planubo GbR (nachfolgend „Anbieter“ genannt) für deren Auftraggeber, welche als Unternehmer im Sinne von § 14 BGB anzusehen sind (nachfolgend „Kunde“ genannt).
1.2. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, soweit der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Dies gilt insbesondere auch, wenn der Anbieter Dienste vorbehaltlos ausführt, Zahlungen widerspruchslos entgegennimmt oder den AGB des Kunden nicht ausdrücklich widerspricht.
1.3. Der Anbieter behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern. In diesem Fall wird der Kunde vier (4) Wochen vor Inkrafttreten der Änderungen durch Mitteilung der neuen AGB informiert. Der Kunde ist berechtigt, der Geltung der neuen AGB innerhalb von vier (4) Wochen nach Zugang der Mitteilung zu widersprechen. Widerspricht der Kunde, behält sich der Anbieter vor, den Vertrag mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende zu kündigen. Widerspricht der Kunde nicht, werden die geänderten AGB nach Ablauf der Frist Vertragsbestandteil. Der Anbieter wird den Kunden im Rahmen seiner Mitteilung auf diese Folge ausdrücklich hinweisen.
1.4. Die AGB werden vom Anbieter nach dem Vertragsschluss nicht gespeichert. Der Kunde hat Zugang zur jeweils aktuellen Fassung der AGB über https://planubo.com/de/agb/.
1.5. Im Einzelfall getroffene, individuelle schriftliche Vereinbarungen zwischen Kunde und Anbieter (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Falle Vorrang vor diesen AGB.
- Angebot und Vertragsabschluss
2.1. Die zu erbringenden Dienste sowie der Vertragsinhalt als solches richten sich nach den vom Anbieter erstellten Angebotsunterlagen (nachfolgend „Angebot“). Im Falle von Widersprüchen zwischen dem Angebot und den AGB geht das Angebot vor. Weitere in diesen AGB referenzierte Dokumente kommen nachrangig zur Anwendung.
2.2. Die Bindungsfrist von Angeboten beträgt dreißig (30) Tage ab dem im Angebot angegebenen Erstelldatum, soweit nicht ausdrücklich im Angebot abweichend angegeben.
2.3. Die im Angebot und in den darin zur Bestimmung der vertraglich geschuldeten Funktionen der Softwarelösung enthaltenen Informationen und Dokumente (nachfolgend „Angebotsunterlagen“) sind vom Kunden hinsichtlich ihrer Eignung sowohl für die vom Kunden geplante als auch für die gewöhnliche Verwendung hin zu überprüfen.
2.4. Die Nutzung der Dienste setzt die Registrierung des Kunden und den Abschluss eines Vertrags zwischen Kunde und Anbieter voraus. Ein Vertrag über die vom Anbieter zu erbringenden Dienste kommt mit Annahme des Angebots unter Beifügung der AGB zu Stande, wodurch der Kunde diesen AGB zustimmt.
2.5. Nach Abschluss des Vertrags legt der Anbieter für den Kunden einen Account an. Der Kunde erhält die entsprechenden Zugangsdaten zur Bestätigung seiner Angaben. Die Registrierung einer juristischen Person oder einer Personengesellschaft darf nur von einer vertretungsberechtigten natürlichen Person vorgenommen werden, die namentlich zu nennen ist. Der Anbieter darf Registrierungen ablehnen, soweit dafür ein sachlicher Grund vorliegt, z.B. unrichtige Angaben gemacht werden oder zu befürchten ist, dass Zahlungspflichten nicht nachgekommen wird.
- Preise und Zahlungsbedingungen
3.1. Die Preise für Dienste des Anbieters richten sich nach dem Angebot des Anbieters.
3.1.1. Für die Nutzung der Software und die Einräumung der Nutzungsrechte hat der Kunde im Voraus ein Entgelt an den Anbieter zu entrichten. Die Parteien einigen sich im Vorfeld auf den anwendbaren Abrechnungsmodus (monatlich oder jährlich).
3.1.2. Für Beratungs- und Unterstützungsleistungen erhält der Anbieter eine Vergütung, die sich nach der aufgewandten Zeit bemisst. Darüber hinaus hat er Anspruch auf Erstattung der für die Leistungserbringung erforderlichen Auslagen einschließlich Reisekosten.
3.2. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlich geltenden Umsatzsteuer.
3.3. Die Abrechnung und Zahlung der Dienste erfolgt über einen Zahlungsdienstleister. Der Kunde schließt zur Abwicklung der Zahlungen mit dem Anbieter direkt einen Vertrag mit dem Zahlungsdienstleister.
3.4. Mit Ablauf der Zahlungsfrist kommt der Kunde in Verzug, ohne dass es einer Mahnung durch den Anbieter bedarf. Der Rechnungsbetrag ist während des Verzuges mit dem jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszins zu verzinsen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens sowie der Pauschale gem. § 288 Abs. 5 BGB bleiben unberührt.
3.5. Im Falle von wiederkehrenden Zahlungsverpflichtungen kündigt der Anbieter dem Kunden Preisänderungen mindestens drei (3) Monate vor deren Wirksamwerden an. Im Falle einer Preiserhöhung ist der Kunde binnen vier (4) Wochen nach Zugang der Mitteilung berechtigt, der Preiserhöhung zu widersprechen. Sofern der Kunde nicht widerspricht, gelten die neuen Preise für die jeweilige Vertragslaufzeit bis zu einer etwaigen weiteren Preisänderung. Widerspricht der Kunde, ist der Anbieter berechtigt das Vertragsverhältnis mit dem Kunden mit einer Frist von vier (4) Wochen zum Ende der Vertragslaufzeit zu kündigen.
- Mitwirkungspflichten des Kunden
4.1. Die Nutzung der Dienste des Anbieters erfordern zur ordnungsgemäßen Leistungserbringung die Mitwirkung des Kunden. Der Kunde ist verpflichtet, die vom Anbieter geforderten Mitwirkungspflichten unverzüglich, vollständig und unentgeltlich zu erbringen.
4.2. Der Kunde wird, soweit erforderlich, dem Anbieter alle für die Leistungserbringung notwendigen Unterlagen und Informationen vorlegen und einen geeigneten Ansprechpartner benennen, der im Rahmen der üblichen Geschäftszeiten dem Anbieter für Fragen zur Verfügung steht. Für die Einrichtung eines Kunden-Accounts stellt der Kunde eine E-Mail-Adresse zur Verfügung.
4.3. Soweit der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht, nicht ordnungsgemäß oder nicht rechtzeitig nachkommt und dies Auswirkungen auf die Leistungserbringung des Anbieters hat, ist der Anbieter für dem Kunden hieraus entstehende Nachteile nicht verantwortlich. Ferner ist der Anbieter zur Verschiebung vereinbarter Termine berechtigt, sofern der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht vollständig, ordnungsgemäß und rechtzeitig nachkommt. Den hierdurch verursachten Mehraufwand wird der Anbieter – unbeschadet weiterer Rechte – dem Kunden gesondert in Rechnung stellen. Darüber hinaus hat der Kunde dem Anbieter etwaig entstandene Auslagen zu erstatten.
- Einsatz von Subunternehmern
5.1. Der Anbieter ist berechtigt, zur Erbringung der Dienste Subunternehmer einzusetzen. Hierüber wird er den Kunden im Vorfeld entsprechend informieren.
5.2. Der Anbieter stellt die ordnungsgemäße Auswahl der einzusetzenden Subunternehmer sicher und wird Vereinbarungen mit diesen so ausgestalten, dass sie in Übereinstimmung mit den Regelungen dieser AGB stehen.
- Laufzeit und Kündigung
6.1. Die Laufzeit der Dienste beträgt ein (1) Jahr ab Vertragsabschluss (nachstehend „Vertragslaufzeit“ genannt). Anschließend verlängert sich der Vertrag automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, wenn er nicht von einer Partei mit einer Frist von drei (3) Monaten zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit gekündigt wird.
6.2. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für den Anbieter liegt unter anderem dann vor, wenn der Kunde sich mit der Zahlung der Vergütung mehr als sechzig (60) Tage im Verzug befindet oder gegen wesentliche Vertragspflichten, insbesondere gegen Bestimmungen zu Nutzungsrechten, verstößt und diesen Verstoß nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen nach einer Abmahnung durch den Anbieter beseitigt. Das Recht des Kunden zur außerordentlichen Kündigung gem. § 543 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 BGB ist ausgeschlossen.
6.3. Kündigungen haben schriftlich oder in Textform zu
- Haftung
7.1. Der Anbieter haftet unbeschränkt für Ansprüche auf Schadens- oder Aufwendungsersatz, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, für Schäden auf Grund der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie im Falle zwingender gesetzlicher Vorschriften, insbesondere der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz (ProdHG), der Übernahme einer Garantie oder im Falle eines arglistig verschwiegenen Mangels.
7.2. Der Anbieter haftet im Falle leichter Fahrlässigkeit für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht oder deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung ist insoweit jedoch auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden beschränkt.
7.3. Der Anbieter haftet für einen Verlust von Daten nur bis zu dem Betrag, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Sicherung der Daten zu deren Wiederherstellung angefallen wäre.
7.4. Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten auch hinsichtlich der Haftung des Anbieters für seine Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter.
- Vertraulichkeit und Datenschutz
8.1. Die Parteien werden über vertrauliche Informationen Stillschweigen bewahren und diese mit der gebotenen Sorgfalt vor der Kenntnisnahme durch unbefugte Dritte schützen. Dritte im Sinne dieser Regelung sind nicht Mitarbeiter des Anbieters.
8.2. Als „vertrauliche Informationen“ gelten alle Informationen und Unterlagen der jeweils anderen Partei, die als vertraulich gekennzeichnet oder aus den Umständen heraus als vertraulich anzusehen sind. Dazu zählen insbesondere Geschäftsgeheimnisse und Informationen über Know-How sowie betriebliche Abläufe.
8.3. Nicht als vertrauliche Informationen im Sinne der vorstehenden Ziffer 2 anzusehen sind Informationen,
8.3.1. die der empfangenden Partei nachweislich bereits bekannt sind oder von Dritten bekannt werden, ohne dass dadurch eine Vertraulichkeits-vereinbarung, gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen verletzt werden;
8.3.2. die öffentlich bekannt sind oder öffentlich bekannt gemacht werden, ohne dass dies auf einer Verletzung dieser Bestimmungen beruht;
8.3.3. die aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen oder auf gerichtliche oder behördliche Anordnung offengelegt werden müssen. Soweit zulässig und möglich, wird die zur Offenlegung verpflichtete Partei die andere Partei vorab unterrichten und Gelegenheit geben, gegen die Offenlegung vorzugehen.
8.4. Diese Verpflichtungen bestehen während der Vertragslaufzeit sowie für einen Zeitraum von drei (3) Jahren nach Beendigung des Vertrags.
8.5. Der Kunde trägt die Verantwortung für die Einhaltung aller datenschutzrechtlichen Bestimmungen zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten. Im Falle der Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag des Kunden schließen die Parteien den Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO ab. Der Auftragsverarbeitungsvertrag ist entweder dem Angebot des Anbieters beigefügt oder kann unter dem Link https://planubo.com/wp-content/uploads/2025/02/Auftragsverarbeitungsvertrag_Planubo.pdf abgerufen werden.
8.6. Der Anbieter ist berechtigt, Daten in anonymisierter Form für Analysezwecke und zur Fehlerbehebung zu verwenden.
B. Beratungs- und Unterstützungsleistungen in Bezug auf Branding/ Whitelabeling der Software-Lösung
- Leistungsumfang
1.1. Die Dienste des Anbieters umfassen Beratungs- und Unterstützungsleistungen im Bereich des Brandings/ Whitelabelings, insbesondere unterstützt der Anbieter beim Branding/ Whitelabeling der Software-Lösung auf Grundlage der mit dem Kunden festgelegten Vorgaben.
1.2. Soweit nicht abweichend vereinbart, handelt es sich bei diesen Leistungen des Anbieters um Dienste gem. §§ 611 ff. BGB. Eine Anpassung der Software-Lösung an die individuellen Bedürfnisse oder die bestehende IT-Infrastruktur des Kunden schuldet der Anbieter nicht.
1.3. Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich das Branding/Whitelabeling vorzunehmen, z.B. durch das Hochladen eines Logos oder Vornahme sonstiger Konfigurationen in den Einstellungen der Software-Lösung. Der Anbieter unterstützt und berät den Kunden hierbei lediglich, ist aber nicht für eine etwaige Steuerung oder einen Erfolg verantwortlich.
- Durchführung der Beratungs- und Unterstützungsleistungen
2.1. Der Anbieter ist grundsätzlich in der Wahl des Leistungsorts frei. Nur soweit im Einzelfall erforderlich, wird er die Beratungs- und Unterstützungsleistungen in den Räumlichkeiten des Kunden erbringen.
2.2. Der Anbieter entscheidet nach eigener Wahl anhand der jeweiligen Qualifikationen, welche Personen er zur Leistungserbringung einsetzt. Der Kunde hat keinen Anspruch auf den Einsatz bestimmter Personen.
2.3. Das vom Anbieter eingesetzte Personal unterliegt ausschließlich den Weisungen des Anbieters. Dies gilt insbesondere auch dann, soweit im Einzelfall die Leistungserbringung in den Räumlichkeiten des Kunden erforderlich sein sollte.
C. Software-Lizenz zur Nutzung der SaaS-Lösung
- Leistungsumfang
1.1. Der Anbieter stellt dem Kunden während der Vertragslaufzeit die Software-Lösung zur Nutzung im nachstehend eingeräumten Umfang zur Verfügung.
1.2. Die Bereitstellung der Software-Lösung erfolgt als Software as a Service („SaaS“ genannt) mittels Zugriffsmöglichkeit über app.planubo.com. Zusätzlich kann der Zugriff auch über andere Subdomains oder URLs erfolgen, insbesondere wenn der Kunde die Personal Branding Funktion der Software nutzt. In diesem Fall kann der Kunde beispielsweise über eine individuell eingerichtete Subdomain wie abc.planubo.com auf die Software zugreifen.
1.3. Der Anbieter übermittelt dem Kunden nach Vertragsschluss Zugangsdaten zur Anmeldung und Anweisungen zur Nutzung der Software-Lösung. Der Kunde hat die erhaltenen Zugangsdaten, insbesondere Passwörter, unverzüglich den allgemeinen Sicherheitsstandards gemäß abzuändern.
1.4. Im Falle der Zurverfügungstellung eines Test-Accounts hat der Kunde die Möglichkeit die Software-Lösung für einen Zeitraum von 14 Tagen zu testen. In diesem Zeitraum stehen dem Kunden die Funktionen nur eingeschränkt zur Verfügung.
1.5. Der Anbieter ist berechtigt, die Software jederzeit zu aktualisieren sowie weiterzuentwickeln und auf Grund einer geänderten Rechtslage, technischer Entwicklungen oder zur Verbesserung der IT-Sicherheit anzupassen. Der Anbieter wird dabei die berechtigten Interessen des Kunden angemessen berücksichtigen und den Kunden rechtzeitig über notwendige Updates informieren. Sofern und soweit mit der Bereitstellung einer neuen Version oder eines Updates eine wesentliche Änderung von Funktionalitäten der Software einhergehen sollte, wird der Anbieter dies dem Kunden spätestens vier (4) Wochen vor dem Wirksamwerden einer solchen Änderung schriftlich mitteilen. Der Kunde ist berechtigt, einer solchen Änderung zu widersprechen, wodurch der Vertrag außerordentlich beendet wird. Widerspricht der Kunde der Änderung nicht schriftlich innerhalb einer Frist von vier (4) Wochen ab Zugang der Änderungsmitteilung, wird die Änderung Vertragsbestandteil.
1.6. Der Kunde ist berechtigt, den im Rahmen der Software-Lösung eingebundenen Zahlungsdienste-Anbieter für die Abrechnung mit seinen Endkunden zu nutzen. Für den Fall der Nutzung dieser Funktion gelten die Bedingungen des Zahlungsdienste-Anbieters. Insbesondere sind Gebühren für Transaktionen direkt an den Zahlungsdienste-Anbieter zu entrichten. Ggf. werden zusätzliche Gebühren seitens des Anbieters erhoben.
- Einräumung von Nutzungsrechten
2.1. Der Anbieter räumt dem Kunden mit vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung das zeitlich auf die Vertragslaufzeit und örtlich auf das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland beschränkte, nicht-ausschließliche und nicht übertragbare Recht ein, die Software durch die vereinbarten Nutzer zu nutzen. Als Nutzer gelten alle in der Benutzerverwaltung der Software namentlich registrierten Anwender (Named User).
2.2. Der Kunde darf die Software nur vervielfältigen, soweit dies durch die bestimmungsgemäße Benutzung der Software abgedeckt ist. Zur notwendigen Vervielfältigung zählt das Laden der Software in den Arbeitsspeicher auf dem Server des Anbieters, nicht jedoch die auch nur vorübergehende Installation oder das Speichern der Software auf Datenträgern der vom Kunden eingesetzten Hardware.
2.3. Der Kunde wird die Software nur für seine internen Unternehmenszwecke einsetzen. Er ist nicht berechtigt, die Software selbst oder die Rechte an der Software zu vermieten, zu verleihen, zu verkaufen, Dritten zur Nutzung zu überlassen, abzutreten oder zu übertragen, die Software zu kopieren oder das Kopieren der Software in Teilen oder als Ganzes zu genehmigen.
2.4. Im Falle der Zurverfügungstellung der Software zu Testzwecken beschränken sich die Nutzungsrechte des Kunden auf solche Handlungen, die der Feststellung der Funktionen der Software und der Eignung für den Kunden dienen; insbesondere ein produktiver Betrieb der Software bzw. die Vorbereitung des produktiven Betriebs ist unzulässig.
2.5. Jeder ergänzende Programmcode (z.B. Update, Upgrade), der dem Kunden zum Zwecke der Fehlerbehebung oder im Rahmen der Wartung zur Verfügung gestellt wird, wird als Bestandteil der jeweils überlassenen Software betrachtet und unterliegt den Bedingungen dieser AGB, soweit nichts Abweichendes vereinbart wurde.
2.6. Nach Beendigung des Vertrags enden die Nutzungsrechte automatisch, ohne dass es einer Erklärung des Anbieters bedarf. Der Kunde hat bis zur Beendigung des Vertrags die Möglichkeit, seine Daten in einem gängigen Format zu exportieren. Anschließend vorhandene Daten des Kunden wird der Anbieter spätestens 6 Monate nach Beendigung des Vertrags unwiederbringlich löschen.
2.7. Soweit dem Kunden für die Nutzung der Dienste Software oder Anwendungen zur Verfügung gestellt werden, für die der Anbieter nur ein abgeleitetes Nutzungsrecht besitzt (nachfolgend „Fremd-Software“ genannt), gelten vorrangig vor den Bestimmungen dieser AGB die zwischen dem Anbieter und seinem Lizenzgeber vereinbarten Nutzungsbedingungen. Der Anbieter wird auf die jeweiligen Nutzungsbedingungen überlassener Fremd-Software hinweisen und diese dem Kunden zur Verfügung stellen. Bei Verletzung dieser Nutzungsbedingungen durch den Kunden ist neben dem Anbieter auch dessen Lizenzgeber berechtigt, die daraus entstehenden Ansprüche und Rechte in eigenem Namen geltend zu machen.
- Pflichten des Kunden
3.1. Der Kunde wird sich über die wesentlichen Funktionsmerkmale der Software und ihre technischen Anforderungen (z.B. in Bezug auf Browser, Client-Hardware und Netzwerkverbindung) informieren und diese selbst herstellen. Der Kunde wird regelmäßige Datensicherungen (Backups) durchführen.
3.2. Der Kunde trifft die notwendigen technischen und organisatorischen Vorkehrungen, um die Nutzung der Software-Lösung durch unbefugte Dritte zu verhindern. Insbesondere wird der Kunde die übermittelten Zugangsdaten dem Stand der Technik entsprechend vor Zugriffen Dritter schützen und verwahren. Die Zugangsdaten dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.
3.3. Der Kunde ist verpflichtet, dem Anbieter jeden unberechtigten Zugriff bzw. dessen Versuch unverzüglich mitzuteilen.
3.4. Der Kunde ist für die ordnungsgemäße Rechnungsstellung seiner Leistungen gegenüber seinen Endkunden selbst verantwortlich. Die über Funktionen der Software-Lösung generierten Rechnungen hat der Kunde in eigener Verantwortung vor Versand an Endkunden auf ihre Richtigkeit zu überprüfen.
- Gewährleistung bei Sach- und Rechtsmängeln
4.1. Im Hinblick auf die Gewährung der Nutzung der Software-Lösung gelten grds. die Vorschriften der §§ 535 ff. BGB.
4.2. Minderungen der Vergütung darf der Kunde nicht dadurch geltend machen, dass er den Minderungsbetrag von der Vergütung eigenständig abzieht. Unberührt hiervon bleibt der Rückerstattungsanspruch des Kunden hinsichtlich des zu viel gezahlten Teils der Vergütung im Falle einer berechtigten Minderung.
4.3. Die Gewährleistung für nur unerhebliche Minderungen der Tauglichkeit der Dienste wird ausgeschlossen. Die verschuldensunabhängige Haftung des Anbieters für bereits bei Vertragsschluss vorhandene Mängel gem. § 536a Abs. 1 BGB wird ebenfalls ausgeschlossen.
4.4. Sofern Dritte wegen der Verletzung von Rechten gegen den Kunden Ansprüche geltend machen, wird der Kunde den Anbieter hierüber unverzüglich schriftlich oder in Textform informieren. Der Kunde ist nicht berechtigt, ein Anerkenntnis gegenüber dem Dritten abzugeben, und er wird dem Anbieter ausdrücklich alle Abwehrmaßnahmen und Vergleichshandlungen vorbehalten. Der Anbieter ist nach eigener Wahl berechtigt entweder die Dienste so zu verändern, dass das Recht des Dritten nicht mehr verletzt wird, oder dem Kunden die benötigte Befugnis zur Nutzung der Software zu verschaffen. Die Selbstvornahme durch den Kunden oder von ihm beauftragter Dritter ist ausgeschlossen.
4.5. Im Falle der Mangelhaftigkeit von verwendeter Fremd-Software, die der Anbieter zum Zwecke der Leistungserbringung einsetzt und deren Mängel der Anbieter nicht selbst beheben darf, besteht die Pflicht des Anbieters zur Mängelbeseitigung in der Geltendmachung der Ansprüche gegenüber den jeweiligen Lizenzgebern.
- Verfügbarkeit und Störungen
5.1. Der Anbieter stellt eine durchschnittliche monatliche Verfügbarkeit der Software-Lösung am Übergabepunkt von 99 % sicher. Übergabepunkt ist der Routerausgang des Rechenzentrums, in dem der Server mit der Software-Lösung des Anbieters steht.
5.2. Unter Verfügbarkeit verstehen die Parteien die technische Nutzbarkeit der Software-Lösung am Übergabepunkt zum Gebrauch durch den Kunden. Wartungszeiten, Zeiten der Störung unter Einhaltung der Beseitigungszeit sowie nicht dem Anbieter zurechenbare Zeiten der Störung von erforderlicher technischer Infrastruktur beim Kunden gelten als Zeiten der Verfügbarkeit der Software-Lösung. Zeiten unerheblicher Störungen bleiben bei der Berechnung der Verfügbarkeit außer Betracht. Für den Nachweis der Verfügbarkeit sind die Messinstrumente des Anbieters im Rechenzentrum maßgeblich.
5.3. Der Kunde hat Störungen unverzüglich an den Anbieter per E-Mail an support@planubo.com zu melden.
5.4. Der Anbieter nimmt in eigenem Ermessen unter Berücksichtigung der Interessen des Kunden eine Einordnung der auftretenden Störung in folgende Kategorien vor:
5.4.1. Kategorie 1 (hohe Priorität): Störung, die einen Ausfall der Software oder wesentlicher Teile derselben verursacht, sodass eine Nutzung vollständig oder nahezu vollständig ausgeschlossen ist.
5.4.2. Kategorie 2 (erhöhte Priorität): Störung, die die Nutzung der Software derart beeinträchtigt, dass eine sinnvolle Nutzung nicht oder nur unter unverhältnismäßigem Aufwand möglich ist.
5.4.3. Kategorie 3 (normale Priorität): Sonstige (unerhebliche) Störung, die die Nutzung der Software nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigt.
5.5. Der Anbieter reagiert auf die Meldung einer aufgetretenen Störung durch den Kunden binnen nachfolgender Reaktionsfristen:
5.5.1. Bei Störung der Kategorie 1: Innerhalb 2 bis 4 Stunden nach Erhalt der Meldung;
5.5.2. Bei Störung der Kategorie 2: Innerhalb von 4 bis 8 Stunden nach Erhalt der Meldung;
5.5.3. Bei Störung der Kategorie 3: Innerhalb von 2 Werktagen nach Erhalt der Meldung.
5.6. Im Falle des Vorliegens von Störungen der Kategorie 1 und 2 ist der Anbieter berechtigt, bis zur vollständigen Beseitigung dem Kunden eine sog. Behelfslösung (Workaround) zur Verfügung zu stellen. Die Beseitigung von unerheblichen Störungen liegt im Ermessen des Anbieters.
5.7. Darüber hinaus ist der Anbieter berechtigt, Störungen durch Updates oder neuer Programmversionen, die daneben auch neue Funktionen erhalten (Upgrades), zu beheben.
- Wartung
6.1. Der Anbieter ist berechtigt regelmäßige Wartungen an der Software vorzunehmen. Die Wartung findet samstags oder sonntags in der Zeit zwischen 22:00 Uhr abends und 5:00 Uhr morgens und damit grundsätzlich außerhalb der üblichen Geschäftszeiten des Kunden statt, es sei denn, die Wartung muss aus dringenden betrieblichen oder anderen zwingenden Gründen zu einer anderen Zeit vorgenommen werden.
6.2. Wenn und soweit der Kunde in angekündigten Zeiten der Nichtverfügbarkeit die Software nutzen kann, so besteht hierauf kein Rechtsanspruch.
D. Schlussbestimmungen
- Der Kunde ist zur Abtretung von Ansprüchen nur mit Zustimmung des Anbieters berechtigt.
- Der Kunde darf nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Forderungen aufrechnen.
- Auf sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) Anwendung.
- Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus und in Zusammenhang mit diesen AGB ist 77654 Offenburg, Deutschland, sofern jede Partei, Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts ist.
- Sollten einzelne Regelungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. Die Parteien werden sich bemühen, anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung eine solche zu vereinbaren, die dem Sinn und wirtschaftlichen Zweck am besten gerecht wird. Das Gleiche gilt im Falle einer Regelungslücke.
- Die AGB wurden in deutscher Sprache abgefasst. Die englische Übersetzung dient lediglich Informationszwecken. Im Falle von Unklarheiten oder Widersprüchen geht die deutsche Fassung der AGB vor.