{"id":1839,"date":"2020-07-14T17:57:52","date_gmt":"2020-07-14T17:57:52","guid":{"rendered":"https:\/\/planubo.com\/agb\/"},"modified":"2026-05-19T15:38:56","modified_gmt":"2026-05-19T15:38:56","slug":"agb","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/planubo.com\/de\/agb\/","title":{"rendered":"AGB"},"content":{"rendered":"\t\t<div data-elementor-type=\"wp-page\" data-elementor-id=\"1839\" class=\"elementor elementor-1839 elementor-674\">\n\t\t\t\t\t\t<section class=\"elementor-section elementor-top-section elementor-element elementor-element-2c46c62 elementor-section-boxed elementor-section-height-default elementor-section-height-default\" data-id=\"2c46c62\" data-element_type=\"section\" data-settings=\"{&quot;background_background&quot;:&quot;classic&quot;}\">\n\t\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-container elementor-column-gap-default\">\n\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-column elementor-col-100 elementor-top-column elementor-element elementor-element-e526d52\" data-id=\"e526d52\" data-element_type=\"column\">\n\t\t\t<div class=\"elementor-widget-wrap elementor-element-populated\">\n\t\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-490ca44 elementor-widget elementor-widget-spacer\" data-id=\"490ca44\" data-element_type=\"widget\" data-widget_type=\"spacer.default\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-widget-container\">\n\t\t\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-spacer\">\n\t\t\t<div class=\"elementor-spacer-inner\"><\/div>\n\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-84df4ff elementor-widget elementor-widget-heading\" data-id=\"84df4ff\" data-element_type=\"widget\" data-widget_type=\"heading.default\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-widget-container\">\n\t\t\t\t\t<h1 class=\"elementor-heading-title elementor-size-default\">AGB<\/h1>\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-98abb8a elementor-widget elementor-widget-text-editor\" data-id=\"98abb8a\" data-element_type=\"widget\" data-widget_type=\"text-editor.default\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-widget-container\">\n\t\t\t\t\t\t\t\t\t<p>Datum des Inkrafttretens: Mai 2026<\/p>\n<p>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen f\u00fcr die Nutzung der Dienste der Planubo GbR<\/p>\n<p><b>A. Allgemeine Regelungen f\u00fcr alle Dienste<\/b><br><b>1. Geltungs- und Anwendungsbereich<\/b><br>1.1. Diese Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen (nachfolgend \u201eAGB\u201c genannt) finden ausschlie\u00df-lich Anwendung auf die Dienste der Planubo GbR (nachfolgend \u201eAnbieter\u201c genannt) f\u00fcr deren Auftraggeber, welche als Unternehmer im Sinne von \u00a7 14 BGB anzusehen sind (nachfolgend \u201eKunde\u201c genannt).<br>1.2. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Gesch\u00e4ftsbedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, soweit der Anbieter ihrer Geltung ausdr\u00fccklich zugestimmt hat. Dies gilt insbesondere auch, wenn der Anbieter Dienste vorbehaltlos ausf\u00fchrt, Zahlungen widerspruchslos entgegennimmt oder den AGB des Kunden nicht ausdr\u00fccklich widerspricht.<br>1.3. \u00c4nderung dieser AGB<br>1.3.1. Der Anbieter ist berechtigt, diese AGB jederzeit mit Wirkung f\u00fcr die Zukunft zu \u00e4ndern oder anzupassen, insbesondere um sie an ge\u00e4nderte rechtliche Rahmenbedingungen, technische Weiterentwicklungen der Software-L\u00f6sung, neue oder ge\u00e4nderte Funktionen oder eingebundene Dienstleister anzupassen. \u00c4nderungen zu Lasten des Kunden, die das \u00c4quivalenzverh\u00e4ltnis von Leistung und Gegenleistung nicht nur unerheblich verschieben, sind ausgeschlossen.<br>1.3.2. Der Anbieter informiert den Kunden \u00fcber ge\u00e4nderte AGB, indem er ihm die neue Fassung im Kunden-Portal zur Verf\u00fcgung stellt und den Kunden beim n\u00e4chsten Login zur aktiven Zustimmung auf-fordert. Die Zustimmung erfolgt durch Anklicken der daf\u00fcr vorgesehenen Schaltfl\u00e4che (\u201eBlocker&#8220;). Der Anbieter ist berechtigt, bis zur aktiven Zustimmung des Kunden einzelne oder s\u00e4mtliche Funktionen der Software-L\u00f6sung vor\u00fcbergehend einzuschr\u00e4nken oder zu deaktivieren. Funktionen zum Datenexport sowie zur K\u00fcndigung sind hiervon nur ausgenommen, wenn der Kunde diese per E-Mail beim Anbieter anfragt.<br>1.3.3. Eine Vorank\u00fcndigungsfrist besteht nicht. Der Kunde hat jedoch das Recht, die Zustimmung zur ge\u00e4nderten Fassung zu verweigern. In diesem Fall ist der Kunde berechtigt, den Vertrag fristlos zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der ge\u00e4nderten AGB au\u00dferordentlich zu k\u00fcndigen; die K\u00fcndigung kann \u00fcber das Kunden-Portal erkl\u00e4rt werden. Eine anteili-ge R\u00fcckerstattung bereits im Voraus gezahlter Verg\u00fctung f\u00fcr Zeitr\u00e4ume nach Beendigung des Vertrags erfolgt in diesem Fall.<br>1.3.4. Stimmt der Kunde den ge\u00e4nderten AGB aktiv zu, werden die ge\u00e4nderten AGB mit Zustimmung Vertragsbestandteil. Erkl\u00e4rt der Kunde weder Zustimmung noch K\u00fcndigung, verbleiben die bisherigen AGB bis zur Zustimmung oder K\u00fcndigung unver\u00e4ndert als Vertragsgrundlage; der Anbieter kann in diesem Fall die Nutzung der Software-L\u00f6sung gem\u00e4\u00df Ziff. 1.3.2 einschr\u00e4nken und den Vertrag nach Ablauf einer angemessenen Frist, mindestens jedoch vier (4) Wochen nach erster Zustimmungsaufforderung, ordentlich mit einer Frist von einem (1) Monat zum Monatsende k\u00fcndigen.<br>1.3.5. Der Anbieter wird den Kunden in der Zustimmungsaufforderung sowie im Zustimmungsdialog ausdr\u00fccklich auf die Folgen der Zustimmung, der Verweigerung und einer Nicht-Reaktion nach Ziff. 1.3.2 und 1.3.4 hinweisen.<br>1.4. Speicherung von Vertragstext und Zustimmungen<br>1.4.1. Die jeweils aktuelle Fassung dieser AGB ist f\u00fcr den Kunden jederzeit unter https:\/\/planubo.com\/de\/agb\/ abrufbar.<br>1.4.2. Der Anbieter speichert jede vom Kunden erteilte Zustimmung zu diesen AGB sowie zu sp\u00e4teren \u00c4nderungen in einem dauerhaften Zustimmungsprotokoll (\u201eConsent-Log&#8220;).<br>1.4.3. Die Speicherung erfolgt f\u00fcr die Dauer des Vertragsverh\u00e4ltnisses sowie anschlie\u00dfend f\u00fcr die Dauer der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen, l\u00e4ngstens jedoch zehn (10) Jahre nach Vertragsende.<br>1.4.4. Der Anbieter bewahrt jede Version dieser AGB, die einem Kunden zur Zustimmung vorgelegt wurde in einem revisionssicheren Archiv auf, so dass der Kunde jederzeit nachvollziehen kann, welcher konkreten Vertragsfassung er zugestimmt hat.<br>1.5. Im Einzelfall getroffene, individuelle schriftliche Vereinbarungen zwischen Kunde und Anbieter (einschlie\u00dflich Nebenabreden, Erg\u00e4nzungen und \u00c4nderungen) haben in jedem Falle Vorrang vor diesen AGB.<\/p>\n<p><b>2. Vertragsgegenstand und Vertragsabschluss<\/b><br>2.1. Gegenstand dieser AGB sind Vertr\u00e4ge \u00fcber die Nutzung der Software-L\u00f6sung des Anbieters (vgl. Teil C. dieser AGB) und damit in Zusammenhang stehende Dienstleistungen (vgl. Teil B. und D. dieser AGB).<br>2.2. Der Anbieter bewirbt auf der Website \u201eplanubo.com\u201c die jeweils von ihm angebotenen Leis-tungen. Dies stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern die Aufforderung an den Kunden zur Abgabe eines Angebots auf Abschluss eines Vertrags dar (sog. Invitatio ad offerendum).<br>2.3. Die Nutzung der Dienste setzt die Registrierung des Kunden und den Abschluss eines Vertrags zwi-schen Kunde und Anbieter voraus. Der Kunde gibt durch die Best\u00e4tigung der Registrierung und Anklicken der Checkbox \u201eIch habe die Nutzungsbedingungen gelesen und akzeptiere sie.\u201c) ein verbindliches Angebot auf Abschluss des Vertrags ab.<br>2.4. Der Vertrag \u00fcber die vom Anbieter zu erbringenden Dienste kommt mit Angebotsannahme und Best\u00e4tigung der Registrierung durch den Anbieter (Bu-chungsbest\u00e4tigung) gegen\u00fcber dem Kunden zu Stande.<br>2.5. F\u00fcr den Fall, dass der Kunde die Software-L\u00f6sung im Rahmen einer Testphase gem. Teil C. Ziff. 3 nutzen m\u00f6chte, kommt der Vertrag bereits mit Aktivierung der kostenfreien Testphase zu Stande.<br>2.6. Die Registrierung einer juristischen Person oder einer Personengesellschaft darf nur von einer vertretungsberechtigten nat\u00fcrlichen Person vorge-nommen werden, die namentlich zu nennen ist. Der Anbieter darf Registrierungen ablehnen, soweit daf\u00fcr ein sachlicher Grund vorliegt, z.B. unrichtige Angaben gemacht werden oder zu bef\u00fcrchten ist, dass Zahlungspflichten nicht nachgekommen wird.<\/p>\n<p><b>3. Preise und Zahlungsbedingungen<\/b><br>3.1. Die Preise und Tarife f\u00fcr Dienste des Anbieters sind der Website des Anbieters zu entnehmen.<br>3.2. Alle Preise verstehen sich netto zuz\u00fcglich der gesetzlich geltenden Umsatzsteuer.<br>3.3. Die kaufm\u00e4nnische Abrechnung und Zahlungsabwicklung der Dienste erfolgt \u00fcber den eingebundenen und autorisierten Merchant-of-Record-Zahlungsdienstleister Paddle. Der Kunde schlie\u00dft zur Abwicklung der Zahlungen mit dem Anbieter direkt einen Vertrag mit dem Merchant-of-Record-Zahlungsdienstleister, wodurch der Merchant-of-Record-Zahlungsdienstleister insbesondere f\u00fcr die Entgegennahme und Verarbeitung der Buchung des Kunden, die Rechnungsstellung, Zahlungsab-wicklung, steuerliche Behandlung der Transaktion und die Bearbeitung von Zahlungsst\u00f6rungen verantwortlich ist. Die technische Bereitstellung und Durchf\u00fchrung der Leistungen nach diesen AGB erfolgt im \u00dcbrigen durch den Anbieter.<br>3.4. Mit Ablauf der jeweils vereinbarten Zahlungsfrist kommt der Kunde in Verzug, ohne dass es einer Mahnung durch den Anbieter bedarf. Der Rechnungsbetrag ist w\u00e4hrend des Verzuges mit dem jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszins zu verzinsen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens sowie der Pauschale gem. \u00a7 288 Abs. 5 BGB bleiben unber\u00fchrt.<br>3.5. Im Falle von wiederkehrenden Zahlungsverpflichtungen k\u00fcndigt der Anbieter dem Kunden Preis\u00e4nderungen mindestens drei (3) Monate vor deren Wirksamwerden an. Im Falle einer Preiserh\u00f6hung ist der Kunde binnen vier (4) Wochen nach Zugang der Mitteilung berechtigt, der Preiserh\u00f6hung zu widersprechen. Sofern der Kunde nicht widerspricht, gelten die neuen Preise f\u00fcr die jeweilige Vertragslaufzeit bis zu einer etwaigen weiteren Preis\u00e4nderung. Widerspricht der Kunde, ist der Anbieter be-rechtigt das Vertragsverh\u00e4ltnis mit dem Kunden mit einer Frist von vier (4) Wochen zum Ende der Vertragslaufzeit zu k\u00fcndigen.<\/p>\n<p><b>4. Mitwirkungspflichten des Kunden<\/b><br>4.1. Die Nutzung der Dienste des Anbieters erfordern zur ordnungsgem\u00e4\u00dfen Leistungserbringung die Mitwirkung des Kunden. Der Kunde ist verpflichtet, die vom Anbieter geforderten Mitwirkungspflichten unverz\u00fcglich, vollst\u00e4ndig und unentgeltlich zu er-bringen.<br>4.2. Der Kunde wird, soweit erforderlich, dem Anbieter alle f\u00fcr die Leistungserbringung notwendigen Unterlagen und Informationen vorlegen und einen geeigneten Ansprechpartner benennen, der im Rah-men der \u00fcblichen Gesch\u00e4ftszeiten dem Anbieter f\u00fcr Fragen zur Verf\u00fcgung steht. F\u00fcr die Einrichtung eines Kunden-Accounts stellt der Kunde eine E-Mail-Adresse zur Verf\u00fcgung.<br>4.3. Soweit der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht, nicht ordnungsgem\u00e4\u00df oder nicht rechtzeitig nach-kommt und dies Auswirkungen auf die Leistungserbringung des Anbieters hat, ist der Anbieter f\u00fcr dem Kunden hieraus entstehende Nachteile nicht verantwortlich. Ferner ist der Anbieter zur Verschiebung vereinbarter Termine berechtigt, sofern der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht vollst\u00e4ndig, ordnungsgem\u00e4\u00df und rechtzeitig nachkommt. Den hierdurch verursachten Mehraufwand wird der Anbieter &#8211; unbeschadet weiterer Rechte &#8211; dem Kunden gesondert in Rechnung stellen. Dar\u00fcber hinaus hat der Kunde dem Anbieter etwaig entstandene Auslagen zu erstatten.<\/p>\n<p><b>5. Einsatz von Subunternehmern<\/b><br>5.1. Der Anbieter ist berechtigt, zur Erbringung der Dienste Subunternehmer einzusetzen. Hier\u00fcber wird er den Kunden im Vorfeld entsprechend infor-mieren.<br>5.2. Der Anbieter stellt die ordnungsgem\u00e4\u00dfe Auswahl der einzusetzenden Subunternehmer sicher und wird Vereinbarungen mit diesen so ausgestalten, dass sie in \u00dcbereinstimmung mit den Regelungen dieser AGB stehen.<\/p>\n<p><b>6. Haftung<\/b><br>6.1. Der Anbieter haftet unbeschr\u00e4nkt f\u00fcr Anspr\u00fcche auf Schadens- oder Aufwendungsersatz, die auf Vorsatz oder grober Fahrl\u00e4ssigkeit beruhen, f\u00fcr Sch\u00e4den auf Grund der Verletzung des Lebens, des K\u00f6rpers oder der Gesundheit sowie im Falle zwingender gesetzlicher Vorschriften, insbesondere der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz (ProdHG), der \u00dcbernahme einer Garantie oder im Falle eines arglistig verschwiegenen Mangels.<br>6.2. Der Anbieter haftet im Falle leichter Fahrl\u00e4ssigkeit f\u00fcr die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erf\u00fcllung die ordnungsgem\u00e4\u00dfe Durchf\u00fchrung des Vertrags \u00fcberhaupt erst erm\u00f6glicht oder deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gef\u00e4hrdet und auf deren Einhaltung der Kunde regelm\u00e4\u00dfig vertrauen darf. Die Haftung ist insoweit jedoch auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden beschr\u00e4nkt.<br>6.3. Der Anbieter haftet f\u00fcr einen Verlust von Daten nur bis zu dem Betrag, der bei ordnungsgem\u00e4\u00dfer und regelm\u00e4\u00dfiger Sicherung der Daten zu deren Wiederherstellung angefallen w\u00e4re.<br>6.4. Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten auch hinsichtlich der Haftung des Anbieters f\u00fcr seine Erf\u00fcllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter.<\/p>\n<p><b>7. Vertraulichkeit und Datenschutz<\/b><br>7.1. Die Parteien werden \u00fcber vertrauliche Informationen Stillschweigen bewahren und diese mit der gebotenen Sorgfalt vor der Kenntnisnahme durch unbefugte Dritte sch\u00fctzen. Dritte im Sinne dieser Regelung sind nicht Mitarbeiter des Anbieters.<br>7.2. Als \u201evertrauliche Informationen\u201c gelten alle Informationen und Unterlagen der jeweils anderen Partei, die als vertraulich gekennzeichnet oder aus den Umst\u00e4nden heraus als vertraulich anzusehen sind. Dazu z\u00e4hlen insbesondere Gesch\u00e4ftsgeheimnisse und Informationen \u00fcber Know-How sowie betriebliche Abl\u00e4ufe.<br>7.3. Nicht als vertrauliche Informationen im Sinne der vorstehenden Ziffer 7.2 anzusehen sind Informationen,<br>7.3.1. die der empfangenden Partei nachweislich bereits bekannt sind oder von Dritten bekannt werden, oh-ne dass dadurch eine Vertraulichkeitsvereinbarung, gesetzliche Vorschriften oder beh\u00f6rdliche Anord-nungen verletzt werden;<br>7.3.2. die \u00f6ffentlich bekannt sind oder \u00f6ffentlich bekannt gemacht werden, ohne dass dies auf einer Verletzung dieser Bestimmungen beruht;<br>7.3.3. die aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen oder auf gerichtliche oder beh\u00f6rdliche Anordnung offengelegt werden m\u00fcssen. Soweit zul\u00e4ssig und m\u00f6glich, wird die zur Offenlegung verpflichtete Partei die andere Partei vorab unterrichten und Gelegenheit geben, gegen die Offenlegung vorzugehen.<br>7.4. Diese Verpflichtungen bestehen w\u00e4hrend der Vertragslaufzeit sowie f\u00fcr einen Zeitraum von drei (3) Jahren nach Beendigung des Vertrags.<br>7.5. Der Kunde tr\u00e4gt die Verantwortung f\u00fcr die Einhaltung aller datenschutzrechtlichen Bestimmungen zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten. Im Falle der Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag des Kunden schlie\u00dfen die Parteien den Auftragsverarbeitungsvertrag gem\u00e4\u00df Art. 28 DSGVO ab. Der Auftragsverarbeitungsvertrag ist entweder dem Angebot des Anbieters bei-gef\u00fcgt oder kann unter dem Link https:\/\/planubo.com\/wp-con-tent\/uploads\/2026\/05\/Auftragsverarbeitungsvertrag_Planubo_19-Mai-2026.pdf abgerufen werden.<br>7.6. Der Anbieter ist berechtigt, Daten in anonymisierter Form f\u00fcr Analysezwecke und zur Fehlerbehebung zu verwenden.<\/p>\n<p><b>B. Beratungs- und Unterst\u00fctzungsleistun-gen<\/b><br><b>1. Leistungsumfang<\/b><br>1.1. Die Dienste des Anbieters umfassen Beratungs- und Unterst\u00fctzungsleistungen im Bereich des Brandings\/ Whitelabelings, insbesondere unter-st\u00fctzt der Anbieter beim Branding\/ Whitelabeling der Software-L\u00f6sung auf Grundlage der mit dem Kunden festgelegten Vorgaben.<br>1.2. Soweit nicht abweichend vereinbart, handelt es sich bei diesen Leistungen des Anbieters um Dienste gem. \u00a7\u00a7 611 ff. BGB. Eine Anpassung der Software-L\u00f6sung an die individuellen Bed\u00fcrfnisse oder die bestehende IT-Infrastruktur des Kunden schuldet der Anbieter in diesen F\u00e4llen nicht.<br>1.3. Der Kunde ist selbst daf\u00fcr verantwortlich das Branding\/Whitelabeling vorzunehmen, z.B. durch das Hochladen eines Logos oder Vornahme sonstiger Konfigurationen in den Einstellungen der Software-L\u00f6sung. Der Anbieter unterst\u00fctzt und ber\u00e4t den Kunden hierbei lediglich, ist aber nicht f\u00fcr eine etwaige Steuerung oder einen Erfolg verantwortlich.<\/p>\n<p><b>2. Verg\u00fctung<\/b><br>2.1. F\u00fcr Beratungs- und Unterst\u00fctzungsleistungen erh\u00e4lt der Anbieter eine Verg\u00fctung, die sich nach der aufgewandten Zeit bemisst. Die Preise f\u00fcr die Leistungserbringung ergeben sich aus der jeweils zwischen den Parteien getroffenen Vereinbarung.<br>2.2. Zudem hat der Anbieter Anspruch auf Erstattung der f\u00fcr die Leistungserbringung erforderlichen Aus-lagen einschlie\u00dflich Reisekosten.<\/p>\n<p><b>3. Durchf\u00fchrung der Beratungs- und Unterst\u00fctzungsleistungen<\/b><br>3.1. Der Anbieter ist grunds\u00e4tzlich in der Wahl des Leistungsorts frei. Nur soweit im Einzelfall erforderlich, wird er die Beratungs- und Unterst\u00fctzungsleistungen in den R\u00e4umlichkeiten des Kunden erbringen.<br>3.2. Der Anbieter entscheidet nach eigener Wahl anhand der jeweiligen Qualifikationen, welche Per-sonen er zur Leistungserbringung einsetzt. Der Kunde hat keinen Anspruch auf den Einsatz bestimmter Personen.<br>3.3. Das vom Anbieter eingesetzte Personal unterliegt ausschlie\u00dflich den Weisungen des Anbieters. Dies gilt insbesondere auch dann, soweit im Einzelfall die Leistungserbringung in den R\u00e4umlichkeiten des Kunden erforderlich sein sollte.<\/p>\n<p><b>C. Software-Lizenz zur Nutzung der SaaS-L\u00f6sung<\/b><br><b>1. Leistungsumfang<\/b><br>1.1. Der Anbieter stellt dem Kunden w\u00e4hrend der Vertragslaufzeit die Software-L\u00f6sung zur Nutzung im nachstehend einger\u00e4umten Umfang zur Verf\u00fcgung.<br>1.2. Die Bereitstellung der Software-L\u00f6sung erfolgt als Software as a Service (\u201eSaaS\u201c genannt) mittels Zugriffsm\u00f6glichkeit \u00fcber \u201eapp.planubo.com\u201c. Zus\u00e4tzlich kann der Zugriff auch \u00fcber andere Subdomains oder URLs erfolgen, insbesondere wenn der Kunde die Personal Branding Funktion der Software nutzt. In diesem Fall kann der Kunde beispielsweise \u00fcber eine individuell eingerichtete Sub-domain wie \u201eabc.planubo.com\u201c auf die Software zugreifen.<br>1.3. Der Anbieter bietet dar\u00fcber hinaus gegen gesonderte Verg\u00fctung Erweiterungen zur Individualisierung des Auftritts des Kunden an, insbesondere eine kundeneigene Domain (\u201eCustom Domain\u201c), wodurch der Kunde die M\u00f6glichkeit erh\u00e4lt, die Software-L\u00f6sung unter einer eigenen, vom Kunden registrierten Domain auszuliefern. Die technische Einrichtung erfolgt im Rahmen eines Einrichtungsauftrags gem. Teil D dieser AGB.<br>1.4. Der Anbieter \u00fcbermittelt dem Kunden nach Vertragsschluss Zugangsdaten zur Anmeldung und Anweisungen zur Nutzung der Software-L\u00f6sung. Der Kunde hat die erhaltenen Zugangsdaten, ins-besondere Passw\u00f6rter, unverz\u00fcglich den allgemeinen Sicherheitsstandards gem\u00e4\u00df abzu\u00e4ndern.<br>1.5. Der Anbieter ist berechtigt, die Software jederzeit zu aktualisieren sowie weiterzuentwickeln und auf Grund einer ge\u00e4nderten Rechtslage, technischer Entwicklungen oder zur Verbesserung der IT-Sicherheit anzupassen. Der Anbieter wird dabei die berechtigten Interessen des Kunden angemessen ber\u00fccksichtigen und den Kunden rechtzeitig \u00fcber notwendige Updates informieren. Sofern und soweit mit der Bereitstellung einer neuen Version oder eines Updates eine wesentliche \u00c4nderung von Funktionalit\u00e4ten der Software einhergehen sollte, wird der Anbieter dies dem Kunden sp\u00e4testens vier (4) Wochen vor dem Wirksamwerden einer solchen \u00c4nderung schriftlich mitteilen. Der Kunde ist berechtigt, einer solchen \u00c4nderung zu widersprechen, wodurch der Vertrag au\u00dferordentlich beendet wird. Widerspricht der Kunde der \u00c4nderung nicht schriftlich innerhalb einer Frist von vier (4) Wochen ab Zu-gang der \u00c4nderungsmitteilung, wird die \u00c4nderung Vertragsbestandteil.<br>1.6. Der Kunde ist berechtigt, den im Rahmen der Software-L\u00f6sung eingebundenen und zur Verf\u00fcgung gestellten Zahlungsdienste-Anbieter f\u00fcr die Abrechnung mit seinen Endkunden zu nutzen. F\u00fcr den Fall der Nutzung dieser Funktion gelten die Bedingungen des Zahlungsdienste-Anbieters. Ins-besondere sind Geb\u00fchren f\u00fcr Transaktionen direkt an den Zahlungsdienste-Anbieter zu entrichten. Ggf. werden zus\u00e4tzliche Geb\u00fchren seitens des Anbieters erhoben.<\/p>\n<p><b>2. Testphase<\/b><br>2.1. Der Anbieter stellt dem Kunden f\u00fcr den nachfol-gend genannten Zeitraum einen kostenlosen Test-zugang zur Software-L\u00f6sung zur Verf\u00fcgung (nachfolgend \u201eTestphase&#8220;).<br>2.2. Die Testphase betr\u00e4gt vierzehn (14) Tage ab Registrierung. Die Parteien k\u00f6nnen durch zus\u00e4tzliche Leistungen eine Verl\u00e4ngerung der Testphase um bis zu vierzehn (14) weitere Tage vereinbaren. Der Anbieter ist berechtigt, dem Kunden auf den ersten Abrechnungszeitraum einen Rabatt von bis zu 50 % einzur\u00e4umen. Die jeweils aktuellen Bedingungen f\u00fcr die Verl\u00e4ngerung und den Rabatt wer-den dem Kunden im Kunden-Portal angezeigt.<br>2.3. W\u00e4hrend der Testphase stehen dem Kunden die Funktionen der Software-L\u00f6sung nur in dem vom Anbieter festgelegten Umfang zur Verf\u00fcgung.<\/p>\n<p><b>3. Verg\u00fctung<\/b><br>3.1. F\u00fcr die Nutzung der Software-L\u00f6sung und die Einr\u00e4umung der Nutzungsrechte hat der Kunde im Voraus ein Entgelt an den Anbieter zu entrichten. Die Parteien einigen sich im Vorfeld auf den anwendbaren Abrechnungsmodus (monatlich, j\u00e4hrlich oder als Einmalzahlung).<br>3.2. Der Kunde kann einen kostenpflichtigen Tarif bereits w\u00e4hrend der Testphase (vgl. Ziff. 2) oder zu einem beliebigen sp\u00e4teren Zeitpunkt nach Ablauf der Testphase ausw\u00e4hlen. Endet die Testphase, ohne dass der Kunde einen kostenpflichtigen Tarif gew\u00e4hlt hat, werden die kostenpflichtigen Funktionen automatisch deaktiviert; der Vertrag besteht im \u00dcbrigen mit reduziertem Funktionsumfang (Free-Plan) fort, bis der Kunde k\u00fcndigt oder einen kostenpflichtigen Tarif w\u00e4hlt.<\/p>\n<p><b>4. Season Pass<\/b><br>4.1. Der Anbieter bietet neben den in Ziff. 3 genannten Tarifen auch zeitlich befristete Zug\u00e4nge zur Software-L\u00f6sung gegen einmalige Zahlung an (\u201eSeason Pass&#8220;). Der Season Pass gew\u00e4hrt dem Kunden f\u00fcr den bei Vertragsschluss gew\u00e4hlten Zeitraum (z. B. 3 oder 6 Monate) Zugang zu dem im jeweiligen Season Pass angegebenen Funktionsumfang. Der konkrete Leistungsumfang, etwaige Kontingente (z. B. maximale Anzahl verwalteter Kunden oder Mitarbeiter) und der Preis ergeben sich aus der Leis-tungsbeschreibung im Kunden-Portal zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses.<br>4.2. Der Zugang zur Software-L\u00f6sung beginnt mit vollst\u00e4ndiger Zahlung des Season Passes und endet automatisch mit Ablauf des gew\u00e4hlten Zeitraums, ohne dass es einer K\u00fcndigung bedarf. Eine automatische Verl\u00e4ngerung findet nicht statt.<br>4.3. Die Verg\u00fctung des Season Passes wird bei Vertragsschluss in voller H\u00f6he f\u00e4llig und ist vorab zu zahlen. Eine R\u00fcckerstattung bei Nichtnutzung oder vorzeitiger Beendigung des Zugangs durch den Kunden erfolgt nicht, soweit gesetzlich zul\u00e4ssig und soweit nicht nachfolgend abweichend geregelt.<br>4.4. Der Kunde kann jederzeit w\u00e4hrend oder nach Ablauf der Laufzeit des Season Passes auf einen Abonnement-Tarif des Anbieters wechseln. Bei Wechsel w\u00e4hrend einer laufenden Season-Pass-Periode endet der Season Pass mit Aktivierung des Abonnement-Tarifs; eine Anrechnung oder anteilige Erstattung der Season-Pass-Verg\u00fctung auf das Abonnement erfolgt nicht, sofern nicht im Einzelfall anders vereinbart.<br>4.5. Die Bestimmungen dieser AGB gelten f\u00fcr den Season Pass entsprechend, soweit diese Ziffer 4. keine abweichenden Regelungen trifft. Die Regelungen zur Laufzeit und K\u00fcndigung nach Teil Ziff. 10.1. bis 10.3. finden auf den Season Pass keine Anwendung.<\/p>\n<p><b>5. Einr\u00e4umung von Nutzungsrechten<\/b><br>5.1. Der Anbieter r\u00e4umt dem Kunden mit vollst\u00e4ndiger Zahlung der vereinbarten Verg\u00fctung das zeitlich auf die Vertragslaufzeit beschr\u00e4nkte, nicht-ausschlie\u00dfliche und nicht \u00fcbertragbare Recht ein, die Software durch die vereinbarten Nutzer welt-weit bestimmungsgem\u00e4\u00df zu nutzen. Als Nutzer gel-ten alle in der Benutzerverwaltung der Software namentlich registrierten Anwender (Named User).<br>5.2. Der Kunde darf die Software nur vervielf\u00e4ltigen, soweit dies durch die bestimmungsgem\u00e4\u00dfe Benutzung der Software abgedeckt ist. Zur notwendigen Vervielf\u00e4ltigung z\u00e4hlt das Laden der Software in den Arbeitsspeicher auf dem Server des Anbieters, nicht jedoch die auch nur vor\u00fcbergehende Installation oder das Speichern der Software auf Datentr\u00e4gern der vom Kunden eingesetzten Hardware.<br>5.3. Der Kunde wird die Software nur f\u00fcr seine internen Unternehmenszwecke einsetzen. Er ist nicht berechtigt, die Software selbst oder die Rechte an der Software zu vermieten, zu verleihen, zu verkaufen, Dritten zur Nutzung zu \u00fcberlassen, abzutreten oder zu \u00fcbertragen, die Software zu kopieren oder das Kopieren der Software in Teilen oder als Ganzes zu genehmigen.<br>5.4. Im Falle der Zurverf\u00fcgungstellung der Software zu Testzwecken beschr\u00e4nken sich die Nutzungsrechte des Kunden auf solche Handlungen, die der Feststellung der Funktionen der Software und der Eignung f\u00fcr den Kunden dienen; insbesondere ein produktiver Betrieb der Software bzw. die Vorbereitung des produktiven Betriebs ist unzul\u00e4ssig.<br>5.5. Jeder erg\u00e4nzende Programmcode (z.B. Update, Upgrade), der dem Kunden zum Zwecke der Fehlerbehebung oder im Rahmen der Wartung zur Verf\u00fcgung gestellt wird, wird als Bestandteil der jeweils \u00fcberlassenen Software betrachtet und unterliegt den Bedingungen dieser AGB, soweit nichts Ab-weichendes vereinbart wurde.<br>5.6. Nach Beendigung des Vertrags enden die Nutzungsrechte automatisch, ohne dass es einer Erkl\u00e4rung des Anbieters bedarf.<br>5.7. Nach Vertragsbeendigung wird der Anbieter dem Kunden seine Daten auf Verlangen binnen einem (1) Monat in einem g\u00e4ngigen Datenformat zur Verf\u00fcgung stellen.<br>5.8. Unbeschadet der vorstehenden Regelungen zur Beendigung des Vertrages und den rechtlichen Folgen richten sich im Falle eines Wechsel- oder Datenl\u00f6schungsverlangens nach Art. 25 Data Act die Beendigung des Vertrages und die rechtlichen Folgen nach Anlage \u201eCloud-Switching\u201c (https:\/\/planubo.com\/wp-content\/uploads\/2026\/05\/Anlage_Vereinbarung-zum-Cloud-Switching-nach-Data-Act_19-Mai-2026.pdf). Darin werden auch die zum Cloud-Switching erforderlichen Informationen als Anhang bereitgestellt.<br>5.9. Soweit dem Kunden f\u00fcr die Nutzung der Dienste Software oder Anwendungen zur Verf\u00fcgung gestellt werden, f\u00fcr die der Anbieter nur ein abgeleitetes Nutzungsrecht besitzt (nachfolgend \u201eFremd-Software\u201c genannt), gelten vorrangig vor den Bestimmungen dieser AGB die zwischen dem An-bieter und seinem Lizenzgeber vereinbarten Nutzungsbedingungen. Der Anbieter wird auf die jeweiligen Nutzungsbedingungen \u00fcberlassener Fremd-Software hinweisen und diese dem Kunden zur Verf\u00fcgung stellen. Bei Verletzung dieser Nutzungsbedingungen durch den Kunden ist neben dem Anbieter auch dessen Lizenzgeber berechtigt, die daraus entstehenden Anspr\u00fcche und Rechte in eigenem Namen geltend zu machen.<\/p>\n<p><b>6. Pflichten des Kunden<\/b><br>6.1. Der Kunde wird sich \u00fcber die wesentlichen Funktionsmerkmale der Software und ihre technischen Anforderungen (z.B. in Bezug auf Browser, Client-Hardware und Netzwerkverbindung) informieren und diese selbst herstellen. Der Kunde wird regelm\u00e4\u00dfige Datensicherungen (Backups) durchf\u00fchren.<br>6.2. Der Kunde trifft die notwendigen technischen und organisatorischen Vorkehrungen, um die Nutzung der Software-L\u00f6sung durch unbefugte Dritte zu verhindern. Insbesondere wird der Kunde die \u00fcbermittelten Zugangsdaten dem Stand der Technik entsprechend vor Zugriffen Dritter sch\u00fctzen und verwahren. Die Zugangsdaten d\u00fcrfen nicht an Dritte weitergegeben werden.<br>6.3. Der Kunde ist verpflichtet, dem Anbieter jeden unberechtigten Zugriff bzw. dessen Versuch unverz\u00fcglich mitzuteilen.<br>6.4. Der Kunde ist im Falle der Ziff. 1.3. f\u00fcr die Einhaltung der anwendbaren gesetzlichen Vorgaben in Bezug auf Datenschutz und Impressum selbst verantwortlich. Die f\u00fcr die Nutzung einer Custom Do-main erforderlichen Rechte (Domain-Eigentum, Verf\u00fcgungsberechtigung) stellt der Kunde sicher. Der Kunde stellt den Anbieter von Anspr\u00fcchen Dritter frei, die aus der Verletzung dieser Pflichten resultieren.<br>6.5. Der Kunde ist f\u00fcr die ordnungsgem\u00e4\u00dfe Rechnungsstellung seiner Leistungen gegen\u00fcber seinen Endkunden selbst verantwortlich. Die \u00fcber Funktionen der Software-L\u00f6sung generierten Rechnungen hat der Kunde in eigener Verantwortung vor Versand an Endkunden auf ihre Richtigkeit zu \u00fcberpr\u00fcfen.<\/p>\n<p><b>7. Gew\u00e4hrleistung bei Sach- und Rechtsm\u00e4ngeln<\/b><br>7.1. Im Hinblick auf die Gew\u00e4hrung der Nutzung der Software-L\u00f6sung gelten grds. die Vorschriften der \u00a7\u00a7 535 ff. BGB.<br>7.2. Minderungen der Verg\u00fctung darf der Kunde nicht dadurch geltend machen, dass er den Minderungsbetrag von der Verg\u00fctung eigenst\u00e4ndig abzieht. Unber\u00fchrt hiervon bleibt der R\u00fcckerstattungsanspruch des Kunden hinsichtlich des zu viel gezahlten Teils der Verg\u00fctung im Falle einer berechtigten Minderung.<br>7.3. Die Gew\u00e4hrleistung f\u00fcr nur unerhebliche Minderungen der Tauglichkeit der Dienste wird ausgeschlossen. Die verschuldensunabh\u00e4ngige Haftung des Anbieters f\u00fcr bereits bei Vertragsschluss vorhandene M\u00e4ngel gem. \u00a7 536a Abs. 1 BGB wird ebenfalls ausgeschlossen.<br>7.4. Sofern Dritte wegen der Verletzung von Rechten gegen den Kunden Anspr\u00fcche geltend machen, wird der Kunde den Anbieter hier\u00fcber unverz\u00fcglich schriftlich oder in Textform informieren. Der Kunde ist nicht berechtigt, ein Anerkenntnis gegen\u00fcber dem Dritten abzugeben, und er wird dem Anbieter ausdr\u00fccklich alle Abwehrma\u00dfnahmen und Vergleichshandlungen vorbehalten. Der Anbieter ist nach eigener Wahl berechtigt entweder die Dienste so zu ver\u00e4ndern, dass das Recht des Dritten nicht mehr verletzt wird, oder dem Kunden die ben\u00f6tigte Befugnis zur Nutzung der Software zu verschaffen. Die Selbstvornahme durch den Kunden oder von ihm beauftragter Dritter ist ausgeschlossen.<br>7.5. Im Falle der Mangelhaftigkeit von verwendeter Fremd-Software, die der Anbieter zum Zwecke der Leistungserbringung einsetzt und deren M\u00e4ngel der Anbieter nicht selbst beheben darf, besteht die Pflicht des Anbieters zur M\u00e4ngelbeseitigung in der Geltendmachung der Anspr\u00fcche gegen\u00fcber den jeweiligen Lizenzgebern.<\/p>\n<p><b>8. Verf\u00fcgbarkeit und St\u00f6rungen<\/b><br>8.1. Der Anbieter stellt eine durchschnittliche monatliche Verf\u00fcgbarkeit der Software-L\u00f6sung am \u00dcbergabepunkt von 99 % sicher. \u00dcbergabepunkt ist der Routerausgang des Rechenzentrums, in dem der Server mit der Software-L\u00f6sung des Anbieters steht.<br>8.2. Unter Verf\u00fcgbarkeit verstehen die Parteien die technische Nutzbarkeit der Software-L\u00f6sung am \u00dcbergabepunkt zum Gebrauch durch den Kunden. Wartungszeiten, Zeiten der St\u00f6rung unter Einhaltung der Beseitigungszeit sowie nicht dem Anbieter zurechenbare Zeiten der St\u00f6rung von erforderlicher technischer Infrastruktur beim Kunden gelten als Zeiten der Verf\u00fcgbarkeit der Software-L\u00f6sung. Zeiten unerheblicher St\u00f6rungen bleiben bei der Berechnung der Verf\u00fcgbarkeit au\u00dfer Betracht. F\u00fcr den Nachweis der Verf\u00fcgbarkeit sind die Messinstrumente des Anbieters im Rechenzentrum ma\u00dfgeblich.<br>8.3. Der Kunde hat St\u00f6rungen unverz\u00fcglich an den Anbieter per E-Mail an support@planubo.com zu melden.<br>8.4. Der Anbieter nimmt in eigenem Ermessen unter Ber\u00fccksichtigung der Interessen des Kunden eine Einordnung der auftretenden St\u00f6rung in folgende Kategorien vor:<br>8.4.1. Kategorie 1 (hohe Priorit\u00e4t): St\u00f6rung, die einen Ausfall der Software oder wesentlicher Teile derselben verursacht, sodass eine Nutzung vollst\u00e4ndig oder nahezu vollst\u00e4ndig ausgeschlossen ist.<br>8.4.2. Kategorie 2 (erh\u00f6hte Priorit\u00e4t): St\u00f6rung, die die Nutzung der Software derart beeintr\u00e4chtigt, dass eine sinnvolle Nutzung nicht oder nur unter unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigem Aufwand m\u00f6glich ist.<br>8.4.3. Kategorie 3 (normale Priorit\u00e4t): Sonstige (unerhebliche) St\u00f6rung, die die Nutzung der Software nicht oder nur unwesentlich beeintr\u00e4chtigt.<br>8.5. Servicezeiten des Anbieters sind Montag bis Freitag 09:00\u201318:00 Uhr (MEZ\/MESZ), ausgenommen gesetzliche Feiertage am Sitz des Anbieters. Der Anbieter reagiert auf die Meldung einer aufgetretenen St\u00f6rung durch den Kunden innerhalb nachfolgender Reaktionsfristen, gerechnet ab Zugang der Meldung innerhalb der Servicezeiten (au\u00dferhalb der Servicezeiten beginnt die Reaktionsfrist mit Beginn der n\u00e4chsten Servicezeit zu laufen):<br>8.5.1. Bei St\u00f6rung der Kategorie 1: Innerhalb von vier (4) Stunden innerhalb der Servicezeiten;<br>8.5.2. Bei St\u00f6rung der Kategorie 2: Innerhalb von einem (1) Werktag;<br>8.5.3. Bei St\u00f6rung der Kategorie 3: Innerhalb von drei (3) Werktagen.<br>Reaktion bedeutet, dass der Anbieter den Kunden kontaktiert und mit der Analyse der St\u00f6rung be-ginnt; eine vollst\u00e4ndige Beseitigung innerhalb der Reaktionszeit wird nicht geschuldet.<br>8.6. Im Falle des Vorliegens von St\u00f6rungen der Kategorie 1 und 2 ist der Anbieter berechtigt, bis zur voll-st\u00e4ndigen Beseitigung dem Kunden eine sog. Behelfsl\u00f6sung (Workaround) zur Verf\u00fcgung zu stellen. Die Beseitigung von unerheblichen St\u00f6rungen liegt im Ermessen des Anbieters.<br>8.7. Dar\u00fcber hinaus ist der Anbieter berechtigt, St\u00f6rungen durch Updates oder neuer Programmversionen, die daneben auch neue Funktionen erhalten (Upgrades), zu beheben.<\/p>\n<p><b>9. Wartung<\/b><br>9.1. Der Anbieter ist berechtigt regelm\u00e4\u00dfige Wartungen an der Software vorzunehmen. Die Wartung findet samstags oder sonntags in der Zeit zwischen 22:00 Uhr abends und 5:00 Uhr morgens und damit grunds\u00e4tzlich au\u00dferhalb der \u00fcblichen Gesch\u00e4ftszeiten des Kunden statt, es sei denn, die Wartung muss aus dringenden betrieblichen oder anderen zwingenden Gr\u00fcnden zu einer anderen Zeit vorgenommen werden.<br>9.2. Wenn und soweit der Kunde in angek\u00fcndigten Zeiten der Nichtverf\u00fcgbarkeit die Software nutzen kann, so besteht hierauf kein Rechtsanspruch.<\/p>\n<p><b>10. Laufzeit und K\u00fcndigung<\/b><br>10.1. Die Mindestvertragslaufzeit eines Vertrags mit einem kostenpflichtigen Tarif betr\u00e4gt sechs (6) Monate ab Auswahl und Bezahlung des Tarifs (nachfolgend \u201eMindestvertragslaufzeit&#8220;). Die vorangehende Testphase wird auf die Mindestvertragslaufzeit nicht angerechnet.<br>10.2. Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit verl\u00e4ngert sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit. Er kann vom Kunden wie folgt gek\u00fcndigt werden:<br>10.2.1. Hat der Kunde eine j\u00e4hrliche Zahlungsweise gew\u00e4hlt, kann er den Vertrag mit einer Frist von ei-nem (1) Monat zum Ende der jeweils laufenden Ab-rechnungsperiode (Jahr) ordentlich k\u00fcndigen.<br>10.2.2. Hat der Kunde eine monatliche Zahlungsweise gew\u00e4hlt, kann er den Vertrag mit einer Frist von vierzehn (14) Tagen zum Ende der jeweils laufenden Abrechnungsperiode (Monat) ordentlich k\u00fcndigen.<br>10.3. Der Anbieter kann den Vertrag nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit mit einer Frist von drei (3) Monaten zum Ende einer Abrechnungsperiode k\u00fcndigen.<br>10.4. Das Recht zur au\u00dferordentlichen K\u00fcndigung aus wichtigem Grund bleibt unber\u00fchrt. Ein wichtiger Grund f\u00fcr den Anbieter liegt unter anderem dann vor, wenn der Kunde sich mit der Zahlung der Verg\u00fctung mehr als sechzig (60) Tage im Verzug befindet oder gegen wesentliche Vertragspflichten, insbesondere gegen Bestimmungen zu Nutzungsrechten, verst\u00f6\u00dft und diesen Versto\u00df nicht innerhalb von drei\u00dfig (30) Tagen nach einer Abmahnung durch den Anbieter beseitigt. Das Recht des Kunden zur au\u00dferordentlichen K\u00fcndigung gem. \u00a7 543 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 BGB ist ausgeschlossen.<br>10.5. K\u00fcndigungen haben schriftlich oder in Textform zu erfolgen.<br>10.6. F\u00fcr zeitlich befristete Zug\u00e4nge gegen einmalige Zahlung (\u201eSeason Pass&#8220;) gelten die gesonderten Regelungen in Ziff. 4; die Ziffern 10.1 bis 10.3. fin-den auf den Season Pass keine Anwendung.<\/p>\n<p><b>D. Einrichtungsservice<\/b><br><b>1. Vertragsgegenstand und Leistungsumfang<\/b><br>1.1. Auf Wunsch des Kunden \u00fcbernimmt der Anbieter bestimmte Einrichtungsleistungen zur Inbetriebnahme der Software-L\u00f6sung (\u201eEinrichtungsservice\u201c). Der Einrichtungsservice umfasst insbesondere das Anlegen von Stammdaten, die Konfiguration von Modulen, die Einrichtung von Bu-chungsseiten sowie das Hinterlegen von Inhalten (z. B. Logos, Beschreibungstexte, Preislisten). Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der zwi-schen den Parteien getroffenen Einzelvereinbarung (auch \u201eEinrichtungsauftrag\u201c genannt).<br>1.2. Soweit nicht abweichend vereinbart, handelt es sich beim Einrichtungsservice um eine Werkleistung im Sinne der \u00a7\u00a7 631 ff. BGB.<br>1.3. Der Einrichtungsservice setzt grunds\u00e4tzlich den Abschluss eines Vertrags \u00fcber die Nutzung der Software-L\u00f6sung nach Teil C. dieser AGB voraus und wird nach Ende einer ggf. vereinbarten Testphase erbracht. Der Anbieter ist berechtigt, Einrichtungsleistungen bereits w\u00e4hrend einer Testphase zu erbringen; hierauf besteht jedoch kein Anspruch.<\/p>\n<p><b>2. Verg\u00fctung<\/b><br>Die Verg\u00fctung des Anbieters richtet sich nach der mit dem Kunden getroffenen Einzelvereinbarung. Sofern nicht abweichend vereinbart, wird die Verg\u00fctung mit Abnahme der Einrichtungsleistung f\u00e4llig.<\/p>\n<p><b>3. Mitwirkungspflichten des Kunden<\/b><br>3.1. Der Kunde stellt dem Anbieter unverz\u00fcglich alle f\u00fcr die Durchf\u00fchrung des Einrichtungsservice erforderlichen Informationen, insbesondere Zugangsdaten, Inhalte und Freigaben zur Verf\u00fcgung. Dies umfasst insbesondere auch Logos, Stammdaten, Preis- und Steuerangaben sowie rechtlich erforderliche Texte (z. B. SEPA-Mandatstexte, Impressum, Datenschutzerkl\u00e4rungen, AGB-Verlinkungen usw.).<br>3.2. Der Kunde tr\u00e4gt die alleinige Verantwortung f\u00fcr die inhaltliche Richtigkeit und Rechtskonformit\u00e4t der von ihm bereitgestellten Inhalte. Eine Pr\u00fcfung durch den Anbieter erfolgt nicht.<br>3.3. Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht, nicht rechtzeitig oder nicht vollst\u00e4ndig nach, ist der Anbieter berechtigt, vereinbarte Termine angemessen zu verschieben. Ein hierdurch entstehender Mehraufwand kann gesondert in Rechnung gestellt werden.<\/p>\n<p><b>4. Abnahme<\/b><br>4.1. Nach Fertigstellung stellt der Anbieter dem Kunden die Einrichtigungsleistung zur Verf\u00fcgung und informiert ihn hier\u00fcber in Textform (z. B. per E-Mail oder In-App-Mitteilung) unter Hinweis auf die Abnahmefrist.<br>4.2. Der Kunde ist verpflichtet, die Einrichtungsleistung innerhalb von zehn (10) Werktagen nach Zugang der Mitteilung zu pr\u00fcfen und abzunehmen oder unter Angabe konkreter M\u00e4ngel in Textform abzulehnen.<br>4.3. Die Einrichtungsleistung gilt als abgenommen, wenn (a) der Kunde sie nicht innerhalb der Frist gem\u00e4\u00df Ziffer 4.2 abnimmt oder M\u00e4ngel r\u00fcgt, oder<br>(b) der Kunde die Einrichtungsleistung ganz oder teilweise im produktiven Betrieb nutzt. Eine Nutzung zu reinen Testzwecken stellt keine Abnahme dar.<br>4.4. Unwesentliche M\u00e4ngel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.<br>4.5. Der Anbieter ist berechtigt, in sich abgeschlossene Teilleistungen gesondert zur Abnahme zu stellen.<\/p>\n<p><b>5. Gew\u00e4hrleistung<\/b><br>5.1. Die Gew\u00e4hrleistung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit in diesen AGB nichts Abweichendes geregelt ist.<br>5.2. Gew\u00e4hrleistungsanspr\u00fcche verj\u00e4hren zw\u00f6lf (12) Monate nach Abnahme, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften eine l\u00e4ngere Verj\u00e4hrung vorsehen oder Anspr\u00fcche auf vors\u00e4tzlichem oder grob fahrl\u00e4ssigem Verhalten beruhen.<\/p>\n<p><b>E. Empfehlungsprogramm<\/b><br><b>1. Gegenstand und Programmbedingungen<\/b><br>1.1. Der Anbieter kann seinen Bestandskunden ein freiwilliges Empfehlungsprogramm zur Verf\u00fcgung stellen. Bestandskunden (\u201eEmpfehlende&#8220;) k\u00f6nnen \u00fcber einen vom Anbieter bereitgestellten personalisierten Empfehlungslink Neukunden (\u201eGeworbene&#8220;) auf die Software-L\u00f6sung aufmerksam machen. Schlie\u00dft ein Geworbener im Rahmen des Programms einen kostenpflichtigen Tarif ab, k\u00f6nnen beide Seiten Vorteile nach Ma\u00dfgabe der jeweils g\u00fcl-tigen Programmbedingungen erhalten.<br>1.2. Die zum Zeitpunkt der jeweiligen Empfehlung g\u00fcltigen Programmbedingungen (\u201eProgrammbedingungen&#8220;) sind im Kunden-Portal unter einer dauerhaft abrufbaren URL hinterlegt und werden in der jeweils aktuellen Fassung Bestandteil des Ver-trags zwischen Anbieter und Empfehlendem. Alle Informationen und Regelungen zum Empfehlungs-programm ergeben sich ausschlie\u00dflich aus den g\u00fcltigen Programmbedingungen.<\/p>\n<p><b>2. \u00c4nderung und Beendigung<\/b><br>2.1. Der Anbieter kann die Programmbedingungen sowie das gesamte Empfehlungsprogramm jeder-zeit mit Wirkung f\u00fcr die Zukunft \u00e4ndern, erg\u00e4nzen, einstellen oder durch ein anderes Programm ersetzen. \u00c4nderungen werden im Kunden-Portal angezeigt und mindestens vier (4) Wochen vor Inkrafttreten in Textform an den Empfehlenden mitgeteilt. Tritt der Empfehlende dem ge\u00e4nderten Programm nicht bei, kann er weiterhin Kunde bleiben; weitere Empfehlungen sind dann jedoch nur noch nach den ge\u00e4nderten Bedingungen m\u00f6glich.<br>2.2. Bereits entstandene und nach Ziffer 2.2 bestehen-de Vorteile bleiben von einer \u00c4nderung oder Beendigung des Programms unber\u00fchrt und werden nach den zum Zeitpunkt ihrer Entstehung geltenden Programmbedingungen abgewickelt.<br>2.3. Eine ordentliche Beendigung des Hauptvertrags des Empfehlenden gilt zugleich als Beendigung der Programmteilnahme mit Wirksamkeit zum Vertragsende.<\/p>\n<p><b>F. Schlussbestimmungen<\/b><br>1. Der Kunde ist zur Abtretung von Anspr\u00fcchen nur mit Zustimmung des Anbieters berechtigt.<br>2. Der Kunde darf nur mit rechtskr\u00e4ftig festgestellten oder unbestrittenen Forderungen aufrechnen.<br>3. Auf s\u00e4mtliche Rechtsbeziehungen der Parteien findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) Anwendung.<br>4. Ausschlie\u00dflicher Gerichtsstand f\u00fcr s\u00e4mtliche Streitigkeiten aus und in Zusammenhang mit diesen AGB ist 77654 Offenburg, Deutschland, sofern jede Partei, Kaufmann oder juristische Person des \u00f6ffentlichen Rechts ist.<br>5. Sollten einzelne Regelungen dieser AGB unwirksam oder undurchf\u00fchrbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der \u00fcbrigen Regelungen unber\u00fchrt. Die Parteien werden sich bem\u00fchen, anstelle der unwirksamen oder undurchf\u00fchrbaren Regelung eine solche zu vereinbaren, die dem Sinn und wirtschaftlichen Zweck am besten gerecht wird. Das Gleiche gilt im Falle einer Regelungsl\u00fccke.<br>6. Die AGB wurden in deutscher Sprache abgefasst. Die englische \u00dcbersetzung dient lediglich Informationszwecken. Im Falle von Unklarheiten oder Widerspr\u00fcchen geht die deutsche Fassung der AGB vor.<\/p>\t\t\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-79d24d4 elementor-widget elementor-widget-spacer\" data-id=\"79d24d4\" data-element_type=\"widget\" data-widget_type=\"spacer.default\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-widget-container\">\n\t\t\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-spacer\">\n\t\t\t<div class=\"elementor-spacer-inner\"><\/div>\n\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<\/section>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>AGB Datum des Inkrafttretens: Mai 2026 Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen f\u00fcr die Nutzung der Dienste der Planubo GbR A. Allgemeine Regelungen f\u00fcr alle Dienste1. Geltungs- und Anwendungsbereich1.1. 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